Seit dem 1. Februar 2025 gilt die überarbeitete Schallzeichenverordnung (SchallzVO)

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Überarbeitete Schallzeichenverordnung (SchallzVO)

Seit dem 1. Februar 2025 gilt die überarbeitete Schallzeichenverordnung (SchallzVO). Die Änderungen betreffen insbesondere § 2 SchallzVO, der die Warnung und Entwarnung der Bevölkerung regelt. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Sirenenalarmierung bei Gefahrenlagen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Warnsignal: Auf- und abschwellender Heulton (1 Minute) zur Warnung vor schweren Gefahren.
  • Entwarnung: Durchgehender Dauerton (1 Minute), erstmals offiziell in Bayern eingeführt.
  • Durchsagen: Ergänzung um behördliche Informationen (z. B. Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr).

Technische Anpassungen:

  • Digitale Sirenen können beide Signale bereits ausgeben; geringfügige Updates können erforderlich sein.
  • Analoge Sirenen müssen auf digitale Alarmierung umgestellt werden (bis Ende 2026).
  • Förderung: Die Umrüstung wird mit bis zu 2.181 € gefördert (max. 80 % der Kosten).

Erster Testlauf beim Probealarm am 13. März 2025

Beim nächsten bayernweiten Probealarm soll – sofern technisch möglich – neben der Warnung auch die neue Entwarnung getestet werden.

Quelle: www.kfv-msp.de

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