Aktuelles
Überarbeitete Schallzeichenverordnung (SchallzVO)
Seit dem 1. Februar 2025 gilt die überarbeitete Schallzeichenverordnung (SchallzVO). Die Änderungen betreffen insbesondere § 2 SchallzVO, der die Warnung und Entwarnung der Bevölkerung regelt. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Sirenenalarmierung bei Gefahrenlagen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Warnsignal: Auf- und abschwellender Heulton (1 Minute) zur Warnung vor schweren Gefahren.
- Entwarnung: Durchgehender Dauerton (1 Minute), erstmals offiziell in Bayern eingeführt.
- Durchsagen: Ergänzung um behördliche Informationen (z. B. Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr).
Technische Anpassungen:
- Digitale Sirenen können beide Signale bereits ausgeben; geringfügige Updates können erforderlich sein.
- Analoge Sirenen müssen auf digitale Alarmierung umgestellt werden (bis Ende 2026).
- Förderung: Die Umrüstung wird mit bis zu 2.181 € gefördert (max. 80 % der Kosten).
Erster Testlauf beim Probealarm am 13. März 2025
Beim nächsten bayernweiten Probealarm soll – sofern technisch möglich – neben der Warnung auch die neue Entwarnung getestet werden.
Quelle: www.kfv-msp.de