Bürgerinfos

Bürgerinfos

Hier finden Sie nützliche und aktuelle Informationen über wichtige Dinge.

Die Freiwillige Feuerwehr Füssen steht Ihnen gerne beratend zum Thema “Vorbeugenden Brandschutz” und “Brandschutzerziehung” zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir informieren Sie gerne.

Alle Angaben ohne Gewähr und Vollständigkeit.

Echte Kerzen verbreiten an Weihnachten mit ihrem warmen Schein besinnliche Stimmung, beleuchten Christbaum, Adventskranz und Gabentisch. Jedoch kann das faszinierende Flackern vor allem Kinder dazu verleiten, die Gefahren des Feuers zu vergessen. Erwachsene sollten durch umsichtigen Umgang mit Feuer als gutes Beispiel vorangehen.

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Weihnachtszeit mehrere tausend folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen und die größere Verbreitung von Rauchmeldern vermieden werden könnten.

Was ist in der Adventszeit zu beachten?

  • Verwenden Sie nur frisch gebundene Adventskränze und stellen Sie die Kränze immer auf einer nicht brennbaren Unterlage ab.
  • Verwenden Sie unbedingt Kerzenhalter mit Wachsauffangschale aus nicht brennbarem Material. Stecken Sie diese senkrecht auf den Kranz und achten Sie auf eine sichere Befestigung.
  • Bleiben Sie immer im Zimmer, solange die Kerzen brennen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn kleine Kinder oder freilaufende Haustiere anwesend sind. Sie könnten sich beim Kontakt mit den Kerzen verbrennen oder die Kerzen aus Versehen umstoßen.
  • Zünden Sie weit heruntergebrannte Kerzen und Kerzen auf trockenen Kränzen nicht mehr an. Trockene Zweige brennen schnell und heftig ab und stellen deswegen ein großes Brandrisiko dar.

Was ist an Weihnachten zu beachten?

  • Bewahren Sie Weihnachtsbäume bis zur Aufstellung in kühlen und möglichst nicht beheizten Räumen auf. Stellen Sie die Bäume dabei am besten in einen mit Wasser gefüllten Topf oder Kübel, damit sie nicht so stark austrocknen.
  • Verwenden Sie nur kipp- und standsichere Vorrichtungen zum Aufstellen eines Weihnachtsbaums. Bewährt haben sich im Handel erhältliche Christbaumständer mit wasserbefüllbaren Behältnissen, die eine möglichst große Standfläche haben.
  • Stellen Sie Christbäume immer so auf, dass im Falle eines Brandes der Raum noch ungehindert verlassen werden kann. Stellen Sie sie deshalb niemals unmittelbar neben Ausgangstüren auf.
  • Halten Sie beim Aufstellen des Baumes einen Schutzabstand von mindestens 50 cm zu brennbaren Vorhängen, Decken und Möbeln.
    Verwenden Sie als Christbaumschmuck möglichst keine brennbaren Stoffe (Papier, Watte, Zelluloid, Zellwolle usw.).
  • Falls Sie mit Wachskerzen schmücken wollen, verwenden Sie nur nicht abtropfende Kerzen auf Kerzenhaltern aus Metall mit Kugelgelenk. Die Kerzen müssen stets senkrecht und nicht zu nahe unter einem Zweig in den Haltern stecken. Zünden Sie die Kerzen immer von oben nach unten anzünden an und löschen Sie sie immer in umgekehrter Reihenfolge, also von unten nach oben. Bleiben Sie immer im Zimmer, solange die Kerzen am Weihnachtsbaum brennen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn kleine Kinder oder freilaufende Haustiere anwesend sind. Zünden Sie die Kerzen nur an, wenn der Baum noch nicht ausgetrocknet ist.
  • Verzichten Sie auf Sternwerfer (Wunderkerzen), schon alleine der Umwelt zuliebe.
  • Greifen Sie bei der Weihnachtsbeleuchtung nach Möglichkeit immer auf mit Prüfzeichen (VDE, GS) gekennzeichneten elektrischen Baumschmuck zurück. Das ist auf jeden Fall die sicherste Wahl.
    Entfernen Sie ausgetrocknete Zweige und Bäume rechtzeitig.
    Halten Sie einen mit Wasser gefüllten Eimer bereit. Ein Funke genügt oft schon, damit ein ausgetrockneter Christbaum fast explosionsartig abbrennt.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, alarmieren Sie unbedingt die Feuerwehr über den Notruf 112.

Quelle: Feuerwehr Nürnberg

Eine Rundum­-Versorgung für jede Bürgerin und jeden Bürger ist durch die Behörden nicht möglich. Um die Auswirkungen eines langanhaltenden Stromausfalls zu reduzieren, sollte jeder Haushalt so vorbereitet sein, dass er einige Tage ohne Hilfe von außen auskommt. Jeder Bürger muss sich deshalb – entsprechend den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – selbst auf einen Stromausfall vorbereiten.

Vor dem Stromausfall:

  • Vorrat an Kerzen, Streichhölzern und Taschenlampen anlegen
  • Trinkwasser, Lebensmittel und Hygieneartikel für 1–2 Wochen bevorraten
  •  Batteriebetriebenes Radio vorhalten
  • Persönliche Notfallvorsorge: Medikamente, Erste-Hilfe­Set und Pflegemittel bevorraten
  • Immer ausreichend Bargeld vorrätig haben, da die Bankautomaten nicht funktionieren
  • Ersatzbatterien vorhalten
  • Warme Kleidung und Decken vorhalten
  • Wo notwendig, Vorräte an Holz, Kohle oder Briketts vorhalten
  • Treffen Sie Vorkehrungen, um pflegebedürftige Angehörige betreuen zu können

Während des Stromausfalls:

  • Leitungen für Notrufnummern freihalten: Stromausfall stellt keinen Notfall dar
  • Elektrische (Heiz-)Geräte ausschalten
  • Kühlschränke/Gefrierschränke geschlossen lassen
  • Batteriebetriebene Radios liefern Informationen des behördlichen Krisenstabes und der Stromversorger
  • Auf Hinweise im (Auto-)Radio achten
  • Auf erhöhte Brandgefahr bei Nutzung von Kerzen achten
  • Mit einem Camping- bzw. Gaskocher/Grill können kleinere Mahlzeiten zubereitet werden (Achtung: nur im Freien verwenden)
  • Eigene Stromaggregate aufgrund giftiger Abgase nur im Freien verwenden!
  • Bei Verwendung von Gasflaschen auf ausreichende Belüftung achten!

Nach dem Stromausfall:

  • Elektrische Geräte nacheinander einschalten
  • Lebensmittel im (Tief-)Kühlschrank überprüfen
  • Kontrolle von Uhren und Weckern
  • Vorräte auffüllen
  • Vorsorge für nächsten Stromausfall treffen

Wenn die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, ist schnelle Hilfe gefragt. Oft werden die Retter jedoch durch Unachtsamkeit oder falsches Verhalten von Verkehrsteilnehmern behindert.
Blaulicht und Martinshorn bedeuten für Einsatzfahrzeuge freie Fahrt. Mit Sondersignalen steht Ihnen nämlich ein Wegerecht zu, d.h. die anderen Verkehrsteilnehmer müssen den Ihnen freie Bahn schaffen.

Verhalten auf einspurigen Straßen:

  • verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und halten sie ggf. an
  • bremsen Sie nicht plötzlich wenn Sie ein Fahrzeug mit Sondersignalen bemerken
  • fahren Sie zum rechten Fahrbahnrand
  • vergewissern Sie sich vor der Weiterfahrt ob weitere Einsatzfahrzeuge folgen

Das gleiche Verhalten ist anzuwenden, wenn Ihnen ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen entgegenkommt.

Verhalten an Ampeln:
rote Ampel:

  • weichen Sie nach rechts aus
  • überfahren Sie ggf. die Haltelinie

grüne Ampel:

  • bleiben Sie unverzüglich stehen sobald Sie ein Fahrzeug mit Sondersignalen akustisch oder optisch wahrnehmen
  • verzichten Sie auf Ihre Vorfahrtsrechte

Auch Fußgänger und Radfahrer müssen an Ampeln auf Ihre Vorrechte zugunsten von Einsatzfahrzeugen verzichten.

Rettungsgassen auf Autobahnen:
Bei Unfällen auf Autobahnen und Bundesstraßen bilden sich oft in Kürze kilometerlange Staus. Dies erschwert es den anfahrenden Einsatzfahrzeugen – gerade Lkws – schnell zur Unfallstelle vordringen zu können. Doch gerade hier ist schnelle Hilfe gefragt, wenn z.B. noch Personen in demolierten Fahrzeugen eingeklemmt sind.

Darum gilt es bei Staus folgende Regeln zu beachten:

  • achten Sie auf akustische Signale wie das Martinshorn – schalten sie hierzu das Radio leiser oder öffnen Sie das Fenster
  • behalten Sie den rückwärtigen Verkehr mit dem Seitenspiegel im Auge
  • laufen Sie nicht auf der Fahrbahn umher
  • bilden Sie Rettungsgassen

Wo ist die Rettungsgasse zu bilden?
Bei Fahrbahnen mit zwei Fahrbahnen in eine Richtung ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Fahrstreifen zu bilden, auf dreispurigen Straßen ist die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Fahrspur zu bilden.

Um eine Gasse bilden zu können, empfiehlt es sich bei einer Staubildung Abstand zum Vordermann zu halten, damit ein problemloses Rangieren möglich ist.

Der Standstreifen ist grundsätzlich nur für Pannenfahrzeuge vorgesehen und dient nicht als Rettungsweg für Einsatzkräfte. Denken Sie deshalb immer an die Bildung von Rettungsgassen und beachten Sie dass meist mehrere Einsatzfahrzeuge unterwegs sind.
Halten Sie deshalb die Rettungsgasse auch weiter frei, bis der Stau sich auflöst.

Und beachten Sie:
Im September nickte der Bundesrat die Erhöhung der Geldbußen ab, die bei Missachtung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, wenn Einsatzfahrzeuge anfahren, erhoben werden. Mit dem 19.10.2017 drohen bei Nichtbildung der Gasse für die Rettungskräfte mindestens 200 Euro Bußgeld – statt zuvor 20 Euro. Werden Dritte durch dabei gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 280 Euro. Kam es zu einem Sachschaden, liegt das drohende Bußgeld bereits bei 320 Euro. Hinzu kommt in den letzten beiden Fällen ein einmonatiges Fahrverbot.

Wie kann man Bränden in der Küche vorbeugen?
Viele Brände die in Küchen entstehen, werden durch Unachtsamkeit bzw. Nachlässigkeit verursacht. Das Befolgen einfacher Regeln beugt einen Brand in der Küche vor:

  • Keine elektrischen Geräte (z. B. Herd, Mikrowelle, Toaster, Spülmaschine usw.) ein-schalten und unbeaufsichtigt lassen.
  • Elektrische Geräte nach der Benutzung sofort wieder ausschalten und ggf. den Netz-stecker ziehen.
  • Elektrische Küchengeräte nicht selber reparieren, sonder nur durch den Fachmann reparieren lassen.
  • Gasherde nach der Benutzung sofort ganz ausschalten (Zündflamme nicht brennen lassen).
  • Kein Essen auf dem Herd unbeaufsichtigt stehen lassen.
  • Brennendes Fett, insbesondere brennende Fritteusen niemals mit Wasser löschen (siehe auch Brandschutztipp Fettbrand).
  • In der Küche Ordnung halten. Keine brennbaren Gegenstände (z. B. Kochbücher) in der Nähe des Herdes lagern.
  • Dunstabzugshauben regelmäßig reinigen. Ist der Filter einer Dunstabzugshaube voll mit
  • Fettablagerungen, so kann er sich leicht entzünden.
  • In Schränken direkt neben, unter oder über einem Einbauherd keine leicht brennbaren Gegenstände oder Flüssigkeiten lagern.
  • In größeren Küchen Löschdecke und CO²-Löscher vorhalten.

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

Wenn am 8. Dezember Ihr Handy, Smartphone oder Tablet eine unbekannte Meldung anzeigt, sind Sie gut gerüstet. Dann wird die neue Warntechnik Cell Broadcast zum ersten Mal bundesweit getestet. Hier lesen Sie die wichtigsten Infos dazu.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Warnungen vor Unwetter, Feuer, Flut und anderen Katastrophen sollen bald viel mehr Menschen in Deutschland erhalten als bisher.
  • Über Cell Broadcast können Rettungsleitstellen ihre Warnmeldungen an alle Mobilfunkgeräte in betroffenen Regionen verschicken.
  • Um die Warnungen zu bekommen, müssen Sie sich keine App installieren und nirgendwo registrieren. Ein eingeschaltetes Gerät im Mobilfunknetz genügt.


Wie funktioniert Cell Broadcast?

Die englischen Begriffe Cell und Broadcast lassen sich mit “Zellenausstrahlung” übersetzen. Gemeint sind Funkzellen, in denen Informationen ausgestrahlt werden. Die Funkzellen werden von Mobilfunkmasten erzeugt. Damit Handys, Smartphones und andere Mobilfunkgeräte unterwegs Daten senden und empfangen können, buchen sie sich in eine so genannte Mobilfunkzelle ein. Sie stellen also eine Verbindung zwischen sich und einem Mobilfunkmast her. So kommt auch eine Textnachricht vom Sendemast der Funkzelle an alle eingebuchten Geräte.

Damit die Geräte die Nachricht anzeigen, müssen sie

  • eingeschaltet sein und
  • ein Betriebssystem haben, das die Nachricht verarbeiten und darstellen kann.

Beim zweiten Punkt kommen die Hersteller von Handys und Betriebssystemen (wie Google Android und Apple iOS) ins Spiel. Sie müssen eventuell mit Updates sicherstellen, dass die Geräte die Daten verarbeiten können.


Welche Daten werden mit Cell Broadcast übertragen?

Laut BBK werden ausschließlich Texte übertragen. Deren Inhalt stammt aus den Leitstellen von Feuerwehr und Polizei, die auch Warnmitteilungen für Apps wie NINA oder KatWarn versenden. In den Leitstellen wird also gesteuert, welche Funkzellen eine Nachricht ausstrahlen soll.


Wie ist es mit dem Datenschutz?

Cell Broadcast kann komplett anonym betrieben werden. Sie müssen sich nirgendwo dafür anmelden oder persönliche Daten angeben. Die Warnnachrichten werden so ausgestrahlt, wie zum Beispiel das Programm eines Radiosenders. Da senden die Moderator:innen auch “ins Blaue hinein” und wissen nicht, wer ihnen im Einzelnen zuhört.

Anders wäre es zum Beispiel bei Benachrichtigungen per SMS. Dafür müsste der Absender Ihre Handynummer kennen.


Was passiert am 8. Dezember 2022?

Es könnte sein, dass Ihr Handy am 8. Dezember eine oder mehrere Warnmeldungen anzeigt. An dem Tag werden bundesweit Testnachrichten über Cell Broadcast verschickt.


Was kann ich tun, wenn ich keine Warnmeldung bekomme?

Falls Sie am 8. Dezember über Cell Broadcast keine Nachricht erhalten, kann das verschiedene Ursachen haben:

  • In Ihrem Gerät ist der Empfang von Notfallbenachrichtigungen nicht aktiviert. Wie Sie den Empfang einschalten, zeigen wir unten in einer Anleitung.
  • Die Software Ihres Geräts ist noch nicht bereit zum Empfangen der Warnungen. Prüfen Sie, ob es ein Update für Ihr Betriebssystem gibt und installieren Sie es.
  • Ihre SIM-Karte unterstützt die Technik nicht. Fragen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter nach.
    Die Funkzelle Ihres Aufenthaltsorts unterstützt die Technik noch nicht. Fragen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter nach.
  • Ihr Gerät ist aus, wenn die Warnung verschickt wird. Warnungen werden mehrmals verschickt (in der Regel 5-mal im Abstand von 2 Minuten), wobei Ihr Gerät Wiederholungen ignoriert, wenn die Warnung bereits angezeigt wurde. Allerdings werden die Nachrichten nach dem Versand nicht im Funknetz gespeichert. Deshalb können sie nicht zeitversetzt zugestellt werden, wie man es etwa von SMS kennt.
  • Ihr Gerät ist nur mit WLAN verbunden, aber mit keinem Mobilfunknetz. Nutzen Sie zum Beispiel ein Tablet, das nur eine WLAN- bzw. WiFi-Funktion hat, kann es sich gar nicht in eine Mobilfunkzelle einbuchen. Sie können darauf also keine Cell-Broadcast-Nachrichten empfangen.


Wem kann ich eine Rückmeldung geben, wenn ich am 8. Dezember (k)eine Nachricht bekommen habe?

Rückmeldungen zu Nachrichten aus Cell Broadcast und alle anderen Warnsysteme können Sie ab dem 8. Dezember auf der Internetseite warnung-der-bevoelkerung.de geben. Auch in der Warn-App NINA sowie auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sollen Rückmeldungen möglich sein.
Wie kann ich den Empfang von Warnmeldungen ein- oder ausschalten?

Warnmeldungen werden über Cell Broadcast mit unterschiedlichen Warnstufen verschickt. Welche Stufe eine Warnung bekommt, entscheiden die Leitstellen, die die Nachrichten senden.


Warnmeldungen auf einem iPhone empfangen/unterdrücken

Laut Apple empfangen iPhones die Warnmeldungen automatisch. Um den Empfang zu beeinflussen, tippen Sie auf “Einstellungen”, dann auf “Mitteilungen”. Dort sollen sich bei “Offizielle Warnmeldungen” die unterschiedlichen Warnstufen aktivieren oder deaktivieren lassen. Apple weist aber auch darauf hin, dass in einigen Ländern oder Regionen offizielle Warnmeldungen möglicherweise nicht deaktiviert werden können.


Warnmeldungen auf einem Android-Smartphone empfangen/unterdrücken

Hier arbeiten die Telefonhersteller möglicherweise unterschiedlich. Deshalb können einige Begriffe bei Ihrem Smartphone abweichen.

  1. Öffnen Sie die App “Nachrichten” oder “Messages”. Das ist die App, mit der Sie normalerweise SMS verschicken und empfangen.
  2. Rechts sehen Sie drei Punkte oder Linien untereinander. Wenn Sie darauf tippen, öffnet sich ein Menü, in dem Sie auf “Einstellungen” tippen.
  3. Bei einigen Geräten gibt es in der Liste den Eintrag “Notfallbenachrichtigungsverlauf” oder ähnlich. Falls Sie ihn nicht finden, tippen Sie auf “Erweitert”, “weitere Einstellungen” oder einen ähnlichen Begriff. Dort sollte es dann einen Eintrag zu Notfallbenachrichtigungen geben, den Sie antippen können. Falls Sie ein Smartphone mit mehreren SIM-Karten haben, müssen Sie eventuell auch die SIM-Karte auswählen, für die Sie die Einstellungen vornehmen möchten.
  4. Rechts oben erscheinen wieder drei Punkte oder Linien untereinander. Tippen Sie sie an und dann auf “Einstellungen”.
  5. Nun sind Sie im Bereich “Notfallbenachrichtigungen für Mobilgeräte” und können einstellen, ob Sie generell Warnungen erhalten möchten und wenn ja, in welchen Kategorien.

Wie werden Menschen vor Gefahren gewarnt, wenn sie keine Warn-App nutzen, weder Radio noch Fernsehen eingeschaltet haben und wenn es auch keine Sirenen in der Umgebung mehr gibt, die heulen könnten? Cell Broadcast soll die Antwort sein. Mehrere Bundesbehörden, die Mobilfunkbetreiber in Deutschland und Handyhersteller sind an der Entwicklung beteiligt.

Einen ersten bundesweiten öffentlichen Test gibt es am 8. Dezember 2022. Wenn Sie dann eine unbekannte Nachricht bekommen, ist das also nicht unbedingt eine neue Betrugsmasche. Die Testphase von Cell Broadcast soll Ende Februar 2023 enden. Dann soll das System voll einsatzbereit sein, plant das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Als Warnungen werden ausschließlich Textnachrichten übertragen! Echte Warnmeldungen enthalten keine Links, die Sie antippen sollen. Falls Sie so eine SMS erhalten sollten, könnte es sich um so genanntes Smishing handeln. Warnungen davor finden Sie in diesen Texten:

Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf dieser Infoseite zur Verfügung.

Quelle: www.verbraucherzentrale.de

Die Freiwillige Feuerwehr Füssen-Stadt ist dafür bekannt schnell am Einsatzort zu sein, wenn Menschenleben oder Hab und Gut in Gefahr ist.
Dafür ist es bei Freiwilligen Feuerwehren Füssen-Stadt zunächst einmal notwendig, dass die Feuerwehrangehörigen möglichst schnell zur Feuerwache gelangen. Dies geschieht in den meisten Fällen mit dem privaten PKW.

Um sich im Straßenverkehr erkenntlich zu machen, benutzt eine Vielzahl von Feuerwehrkameradinnen bzw. -kameraden einen in der Regel gelben Magnetaufsetzer auf dem Dach, der die Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“ trägt.
Die Feuerwehrangehörigen genießen auf Ihrer Fahrt zur Feuerwache Sonderrechte, die es Ihnen erlauben die Straßenverkehrsordnung zu übergehen, sofern keine anderen Verkehrsteilnehmer damit gefährdet werden. Dabei sind sie sich Ihrer Verantwortung durchaus bewusst und missbrauchen diese Rechte nicht als Freibrief zum Rasen.

Diese Dachaufsetzer sind jedoch nicht mit einem Blaulicht gleichzusetzen.

Wir bitten Sie dennoch unseren Feuerwehrangehörigen freie Bahn im Straßenverkehr zu ermöglichen und die Vorfahrt zu gewähren, falls dies gefahrlos möglich ist. Denn vielleicht benötigen auch Sie einmal die schnelle Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr Füssen-Stadt.

Die Landschaft verändert sich – der Herbst kündigt sich an. Die Blätter leuchten in allen erdenklichen Rot- und Goldtönen, die Getreidefelder sind abgeerntet…
Es wird kühler und stürmischer. Kein Grund, sich in den eigenen vier Wänden zu verschanzen, denn auch diese Jahreszeit hat ihre Reize. Ein typisches Herbstvergnügen ist Drachensteigen. Die bunten Fantasiegestalten, die schwerelos am Himmel tanzen, haben schon seit jeher die Menschen fasziniert. Vom selbst gebastelten Kinderdrachen bis zum rasanten Lenkdrachen bietet das Spiel mit dem Wind ein sportliches Frischlufterlebnis für jung und alt.

Sicherheit muss sein

Drachensteigen birgt auch Gefahren. Es gilt einiges zu beachten, damit dieser vergnügliche Sport in der freien Natur nicht böse endet.

Unbedingt auf genügend Abstand zu elektrischen Freileitungen achten.
Besondere Gefahren gehen von Hochspannungsleitungen aus. Auch ohne direkte Berührung, kann es zu einem Überspringen von Funken kommen. Drachenschnüre dürfen daher kein Metall enthalten.
Doch Vorsicht: Auch Kunststoffschnüre können bei feuchter Witterung gefährlich werden.

Sollte trotz aller Vorsicht einmal ein Drachen in einer Freileitung hängen bleiben, dürfen keine eigenen Befreiungsversuche unternommen werden.
Kinder und Erwachsene begeben sich bei diesen “Rettungsaktionen” in akute Lebensgefahr.

Verhängt sich der Drachen in einer Freileitung, sofort die Leine loslassen und den Störungsdienst des zuständigen Energieversorgungsunternehmens informieren.

Bei nahendem Gewitter den Drachen sofort einholen.

In unmittelbarer Nähe eines Flugplatzes ist es verboten, Drachen steigen zu lassen.

Damit das Drachensteigen ein Erfolg wird, sind die richtige Windgeschwindigkeit – für die meisten Modelle 10 bis 25 Kilometer in der Stunde – und die Auswahl eines geeigneten Platzes ausschlaggebend; ein zehn Meter hoher Baum verwirbelt den Wind auf 50 Meter Höhe. Häufiger Fehler beim Drachenstart ist eine viel zu kurze Leine. Da nützt dann meistens auch das hektische Laufen nichts.
Lenkdrachen sind für Kinder erst ab dem achten Lebensjahr zu empfehlen, außerdem sollte ein Elternteil sich auskennen. Diese Lenkdrachen erreichen auch eine beträchtliche Geschwindigkeit. Es ist daher unbedingt zu beachten, dass andere Menschen nicht gefährdet werden und es auch zu keiner Sachbeschädigung kommt.

Übrigens: Es ist genau geregelt, wie hoch Drachen steigen dürfen, nämlich 100 Meter. Wer noch höher hinaus will, braucht eine Genehmigung der Landesregierung oder, wenn es höher als 150 Meter sein soll, die der Austro Control (früher Bundesamt für Zivilluftfahrt).

Wer darf eine Drohne oder einen Multicopter / Quadrocopter fliegen? Und wo darf ich mit meiner Drohne fliegen? Welche Genehmigungen sind nötig, welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Verbote und Einschränkungen gibt es in Deutschland? Muß ich meine Drohne registrieren?
(Die hier gelisteten Informationen beziehen sich hauptsächlich auf den Luftraum in Deutschland – in anderen Ländern wie Österreich oder Schweiz und sonstigen Urlaubsländern gelten gesonderte Gesetze und Bestimmungen)

Haftpflichtversicherung

Eine wichtige Voraussetzung: Prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Was viele nicht wissen: die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Kennzeichnungspflicht

Jede Drohne ab einem Startgewicht über 250 Gramm unterliegt der Kennzeichnungspflicht und muß mit der kompletten Adresse des Halters / Eigentümers gekennzeichnet sein. Das betrifft also alle gängigen Modelle wie zum Beispiel die DJI Phantom 4 (Pro), Dji Mavic Pro / Platinum, Parrot Bebop, Yuneec Typhoon H oder Q500 und sogar eine DJI Spark sowie natürlich DJI Inspire 1 und 2.
Zusätzlich muß das Drohnen-Kennzeichen / die Drohnen Plakette lesbar angebracht sein und feuerfest sein! Das schließt also herkömmliche Aufkleber aus. Eine Registrierung der Drohne ist nicht erforderlich. Die neue Drohnen-Verordnung empfiehlt eine Aluminium-Plakette.

Gesetzliches Mindestalter

Ein gesetzliches Mindestalter für das Fliegen von Drohnen gibt es unseres Wissens nach nicht – dies wird aber in der Regel durch die notwendigen Versicherungen bzw. Versicherungsgesellschaften vorgegeben.
Lediglich für Drohnen über 2 kg ist das Mindestalter auf 16 Jahre festsetzt (außerdem ist dort zusätzlich ein Drohnenführerschein – ein so genannter Kenntnisnachweis – erforderlich. Details siehe weiter unten).

Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?

Die maximale Flughöhe für Drohnen ist durch die neue Drohnen-Verordnung generell auf 100 Meter über Grund begrenzt.

Außerdem sind die folgenden Dinge bei Fliegen der Drohne verboten:

  • das Fliegen außerhalb der Sichtweite
  • Fliegen über Wohngrundstücken
  • Fliegen über Naturschutzgebieten
  • Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
  • Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet
  • Das Fliegen bei Nacht (nur möglich mit Ausnahmegenehmigung)
  • Fliegen mit einer Drohne über 5 kg Startgewicht ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung (siehe Ausnahmen unten)

Mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand muß eingehalten werden zu:

  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorten,
  • Katastrophengebieten und anderen
  • Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
    Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten,
  • Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • militärischen Anlagen und Organisationen
  • Anlagen der Energieerzeugung und – verteilung

Sonstige Regelungen

  • Ab einem Gewicht von 2 kg wird ein Flugkundenachweis (auch Drohnen-Führerschein) benötigt. Dieser gilt für 5 Jahre. Die Prüfung muß durch eine anerkannte Prüfungsstelle erfolgen. Dies gilt nicht nur für die gewerbliche sondern auch für die private Nutzung und betrifft z.B. Drohnen und QuadroKopter wie die DJI Inspire 1 oder Inspire 2
  • Drohnen haben anderen Fluggeräten immer auszuweichen

Ausnahmen

zu mehreren dieser Regeln gibt es gesonderte Ausnahmen und Bedingungen. Zum Beispiel:

  • auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 100 Metern überschritten werden
  • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt hat
  • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn die Startmasse der Drohne unter 250 Gramm bleibt und die Drohne keine Kamera besitzt und keine optischen, akustischen und Funk-Signale empfangen und aufzeichnen kann.
  • außerhalb der Sichtweite darf geflogen werden mit einer FPV-Brille, wenn die Drohne unter 250 Gramm bleibt, die Flughöhe von 50 Metern nicht überschritten wird und die Drohne in Sichtweite mind. einer weiteren Person fliegt, die den Steuerer vor Gefahren warnen kann.
  • mit einer Drohne über 5kg darf geflogen werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung eingeholt wurde

Außerdem können zusätzlich Ausnahmegenehmigungen von der Luftfahrtbehörde beantragt werden.

Neue EU Drohnen-Gesetze

Aktuell wird an einer EU-weiten Vereinheitlichung der Drohnen-Gesetze gearbeitet. Die EASA hat zu diesem Zweck bereits in einer gesonderten EU-Kommission eine neue Gesetzesvorlage erarbeitet, die mit den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt wird.

Das finale in Kraft treten dieser EU Drohnenverordnung ist voraussichtlich für Q1 2019 geplant.

Weitere Details und Inhalte dieser Vorlage für die neuen EU-Drohnengesetze haben wir hier zusammengefasst:

EU Drohnen-Gesetze – Vorlage durch EU-Kommission / EASA

Quelle: www.drohnen.de

Deutschlands Jecken starten durch: Im Rheinland und in anderen Regionen reiht sich aktuell Sitzung an Sitzung; den Höhepunkt findet die närrische Saison dann mit den großen Umzügen an den „tollen Tagen“. Damit die pure Lebensfreude nicht durch Unfälle und Brände getrübt wird, gibt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), zwölf Sicherheitstipps für Fastnachtssitzung, Privatparty und Karnevalsumzug:
 
1. Tragen Sie keine Masken oder Kostüme aus leicht brennbarem Material. Achten Sie beim Kauf von Luftschlangen und Girlanden auf schwer entflammbare Produkte. Sie erkennen diese am Aufdruck „B1“.
2. Bringen Sie beim Schmücken Ihres Partyraumes Dekorationsmaterial nicht in unmittelbarer Nähe von Glühbirnen, Heizstrahlern, Kerzen oder anderen heißen Gegenständen an.
3. Seien sie vorsichtig mit offenem Feuer in dekorierten Räumen. Bringen Sie Kerzen und Lampions so an, dass sie vor dem närrischen Treiben sicher sind.
4. Stellen Sie Aschenbecher auf, und leeren Sie deren Inhalt nur in Blecheimer.
5. Kennzeichnen Sie Notausgänge deutlich und stellen Sie sie nicht zu.
6. Halten Sie Löschmittel bereit: Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser.
7. Informieren Sie sich im Vorfeld und auch während der Veranstaltung über die Wetterlage. Smartphone-Apps wie NINA oder KatWarn sind hierbei genauso hilfreiche Mittel wie die App des Deutschen Wetterdienstes. 
8. Auch wenn es bei der Jagd nach „Kamelle“ und anderem Wurfmaterial heiß hergeht – halten Sie bei Umzügen ausreichenden Abstand zu den Festwagen. Achten Sie besonders auf Kinder! 
9. Genießen Sie Alkohol in Maßen. Unfälle und Erkrankungen durch Trunkenheit sind die häufigsten Ursachen für Einsätze des Rettungsdienstes im Umfeld von Festveranstaltungen – etwa nach dem Sturz in Glasscherben.
10. Parken Sie verantwortungsbewusst und halten Sie die Rettungswege frei!
11. Viele Feuerwehren helfen ehrenamtlich beim Ablauf und der Absicherung von Karnevalsumzügen mit. Bitte unterstützen Sie diese Einsatzkräfte, indem Sie sie nicht bei ihrer Arbeit behindern. 
12. Ob Feuer, Verkehrsunfall oder rettungsdienstlicher Notfall: Alarmieren Sie die Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112
Quelle: 

Der Siedepunkt von Frittierfett liegt über 100°C.
Bei einer Temperatur von 100°C wird aus dem Wasser Wasserdampf. Wird also ein Wasserstrahl in siedendes oder brennendes Fett gerichtet, kommt es zu einer schlagartigen Verdampfung des Wassers. Der Wasserdampf treibt das brennende Fett auseinander, vergrößert dessen Oberfläche und kann zur Explosion führen.

Die meisten Brände entstehen durch Überhitzung des Fettes.

Ausreichend erwärmtes Frittierfett hat Temperaturen von weit über 100°C. Gerät Wasser, z.B. in Form von Eis bei tiefgekühltem Frittiergut, in heißes Fett, verdampft es sofort. Dabei tritt eine erhebliche Volumenzunahme ein. Aus einem Liter Wasser entstehen etwa 1.700 Liter Wasserdampf. Es kommt zum eruptionsartigen Überschäumen des Fettes, das sich bei entsprechender Luftverwirbelung schlagartig entzündet: Fettexplosion

Fritteusen müssen das VDE-Zeichen tragen.
Die Filter der Dunstabzugshauben sind regelmäßig zu überprüfen.
Fritteusen sollten niemals unter eingeschalteten Dunstabzugshauben betrieben werden.
Leichtflüchtige Fettbestandteile bilden mit ausreichender Luftverwirbelung leichtentzündliche Gemische.
Auf Überhitzung des Frittierfettes achten, nur hochsiedende Fette, keinesfalls normales Haushaltsöl zum Frittieren verwenden.

Bei brennendem Fett niemals mit Wasser löschen, sondern eine Löschdecke oder geeigneten Feuerlöscher benutzen. Dabei auf Augen- und Gesichtsschutz achten.

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Feuerlöscher ideale Geräte, um größte Schäden zu verhindern. Der Besitz ist daher für jeden Haushalt zu empfehlen. Realität ist jedoch, dass oft nur die Haushalte mit einem “roten Schadensbegrenzer” ausgerüstet sind, die dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften tun müssen.

Außer im gewerblichen Bereich sind Feuerlöscher im Wesentlichen vorgeschrieben in der Nähe von Heizräumen, Heizöllagerräumen und bei Lagerung von mehr als 620 Liter Heizöl in Gebäuden außerhalb von Heizöllagerräumen.

Feuerlöscher sind regelmäßig mindestens alle zwei Jahre durch Sachkundige zu prüfen. Sie sind gut sichtbar an jederzeit erreichbaren und zugänglichen Stellen vorzuhalten.

Als Löschmittel in Feuerlöschern dienen Wasser, Schaum, Löschpulver und Kohlendioxid. Besonders zu empfehlen sind Löscher mit ABC-Pulver, die für brennbare feste, flüssige und gasförmige Stoffe geeignet sind.

Sie sind dadurch fast überall einsetzbar und leicht zu handhaben.

Kohlendioxidlöscher sind für das Löschen von flüssigen und gasförmigen Stoffen vorgesehen und werden wegen Vermeiden von Rückständen oft im Bereich von elektrischen Anlagen eingesetzt.

Die richtige Handhabung des Feuerlöschers:

  • Feuerlöscher entsichern (Sicherungsstift entfernen).
  • Feuerlöscher betriebsbereit machen (Öffnen eines Handrades, Betätigen eines Hebels oder Schlagknopfes).
  • Spritzpistole festhalten.
  • Feuerlöscher senkrecht haltend, in kurzen Stößen das Löschmittel aufbringen, dabei ca. 2 bis 5 Meter Abstand zum Brandobjekt halten.
  • Feuer nicht gegen, sondern mit dem Wind bekämpfen.
  • Flächenbrände von vorne und unten ablöschen.
  • Mehrere Feuerlöscher nicht nacheinander, sondern möglichst mehrere gleichzeitig einsetzen.
  • Nach erfolgter Brandbekämpfung auf evtl. Rückzündung achten.
  • Löschmittelreserve bereithalten.

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen.
Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.

Deshalb in Kleingaragen (bis 30m²):

Kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (max. 20 Liter) lagern (Die jeweiligen Bau- und Baudurchführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten).

Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) aufbewahren.

Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Mindestmaß beschränken.

Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden.

Stets auf Ordnung und Sauberkeit achten.

Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.

Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden.

Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen!

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

Was tun bei Gasgeruch?
Was ist eigentlich Erdgas?

Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird jedoch ein Stoff beigemischt (Odorierung), der dem Erdgas einen auffälligen Warngeruch verleiht – ähnlich dem Geruch fauler Eier.
Dadurch werden schon geringste Undichtheiten von Gasinstallationen wahrgenommen – lange bevor die untere Zündgrenze erreicht wird. Erdgas ist leichter als Luft und besteht überwiegend aus Methan und geringen Anteilen höherer Kohlenwasserstoffe. Der Zündbereich liegt zwischen 4 und 16 Vol.-% im Gemisch mit Luft, die Zündtemperatur bei etwa 600° C.

Was ist bei Gasaustritt zu tun?

Die Feuerwehr und das Gasversorgungsunternehmen sind umgehend zu verständigen. Die erforderlichen Maßnahmen richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend oder nicht brennend, austritt.
Die Reihenfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der jeweiligen Situation.

Bei Gasaustritt im Freien – nicht brennend

  • Alle Zündquellen vermeiden: Motoren abstellen, elektrische Schaltvorgänge unterbinden, absolutes Rauchverbot.
  • Elektrogeräte nur in ex-geschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte usw.).
  • Gefahrengebiet weiträumig absperren, auch für den öffentlichen Verkehr. Hierbei Windrichtung beachten Falls möglich.
  • Gasaustritt eindämmen oder unterbinden (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen, abknicken, unter Umständen Sand oder Aushub in Baugrube schütten).
  • „Gasnester“ beachten, die sich in Räumen, aber vor allem in Schächten, Kanälen und Nachbargebäuden bilden können.
  • Nach Möglichkeit verhindern, dass Gas in Räume einströmen kann (Fenster schließen, Markisen einrollen).

Bei Gasaustritt im Freien – brennend

  • Weiträumig absperren. Hierbei Windrichtung beachten Gefährdete Objekte nass halten. Nicht löschen!
  • Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.

Bei Gasaustritt in Gebäuden – nicht brennend

  • Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen
  • Hauptabsperreinrichtung schließen. Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur in der diesem Zähler Nachgeschalteten Installation austritt.
  • Alle möglichen Flammen löschen, kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden, absolutes Rauchverbot.
  • Für gute Durchlüftung sorgen, Fenster und Türen öffnen Elektrogeräte nur in ex-geschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte usw.) Zündquellen vermeiden.
  • Keine elektrischen Schalter betätigen z. B. Türklingeln (evtl. Posten zur Bewachung der Haustür in sicherer Entfernung aufstellen).
  • Keinen elektrischen Stecker ziehen.
  • Telefon im Gefahrenbereich nicht benutzen.
  • Wenn möglich, Gebäude von der Stromversorgung trennen, jedoch nur dann, wenn die entsprechende Abschaltmöglichkeit eindeutig außerhalb des Gefahrenbereiches liegt.
  • „Gasnester“ beachten, die sich in Räumen, auch in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten und Kanälen bilden können.
  • Bei starkem Gasgeruch oder Strömungsgeräuschen muss das betroffene Gebäude geräumt werden.

Gebäude dürfen nur zu Rettungsmaßnahmen unter Beachtung der Gaskonzentration betreten werden.

Bei Gasaustritt in Gebäuden – brennend

  • Nicht löschen! Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.
  • Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen Hauptabsperreinrichtung schließen. Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.

Sofort den Notruf 112 wählen!

 Sonnenstrahlen glitzern auf dem Eis, laden zum Spaziergang oder zur Schlittschuhtour ein – und verbergen die Gefahren, die beim Auftauen der Eisfläche lauern. Nach dem knackigen Frost der vergangenen Tage wird es jetzt allenthalben wärmer. Wer sich trotzdem aufs Eis wagen will, sollte einige einfache Ratschläge beherzigen:

Nehmen Sie Warnungen der örtlichen Behörden vor dem Betreten von Eisflächen sehr ernst! Eis kann seine Tragfähigkeit äußerst schnell verändern. Dies ist für Laien nur sehr schwer einzuschätzen.
Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr.
Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten. Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).
Vorsicht ist nicht nur bei verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Prinzipiell sollten Sie nur Gewässer betreten, die Sie kennen.
Wer einbricht, sollte versuchen, sich am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste), nicht zu weit hinaus wagen.
Wer zum Helfen die Eisfläche betritt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage macht es leichter, die eingebrochene Person zu retten. Ein Hilfsmittel können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
Gerettete in warme Decken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen warmen Tee reichen.

Innerhalb von drei bis vier Minuten in kaltem Wasser (drei bis vier Grad) erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter. Daher ist die sofortige Alarmierung der Hilfskräfte über die europaweit einheitliche Rufnummer 112 lebenswichtig, denn sie gewährleistet schnelle Hilfe.

 

Die Grillzeit beschränkt sich schon lange nicht mehr ausschließlich auf die Sommermonate. Dazu ist Grillen bei Alt und Jung viel zu beliebt. Kaum zeigen sich die ersten frühlingshaften Sonnenstrahlen, kaum klettert die Quecksilbersäule in Richtung 20 Grad, da geht sie wieder los – die Grillsaison. Sogar in den Wäldern hat man eigens Feuerstellen für das große Grillvergnügen erstellt.

Doch schon bei der Standortwahl und beim Entzünden der Holzkohle sind andere Fakten wichtiger, Risiko zählt nicht. Hauptsache die Produktion läuft.
So manche Grillfete endete schon “heiß”, weil leichtsinnig mit offenem Feuer umgegangen wurde. Doch falscher Umgang mit Brennstoffen kann schnell lebensgefährlich werden. Brandschutzexperten empfehlen deshalb:

Grill immer auf festen Untergrund stellen

Geeignete Löschmittel bereithalten
Im Falle eines Falles ist ein Eimer Wasser oder Sand als Löschmittel geeignet.
Besser nass und schmutzig als lebenslange Brandnarben.

Auf einen sicheren Abstand zu brennbaren Materialien achten
niemals in einer Holzgartenlaube oder in einem Zelt, auf Holzfußböden oder in geschlossenen Räumen und auf dem Balkon.

Den Grill nie unbeaufsichtigt lassen
achten Sie besonders darauf, dass keine Kinder im Grillbereich spielen.

Das Anzünden der Holzkohle erfordert Zeit und Geduld, entzünden Sie Holzkohle niemals mit Benzin oder Spiritus
Beide Flüssigkeiten verdampfen in der Sommerhitze sehr schnell, bilden eine Dampfwolke, die beim Entzünden verpuffungsartig abbrennt. Umstehende Personen können sich sehr schwer verbrennen.

Brennbare Flüssigkeiten z.B. Spiritus nie in glühende oder brennende Grillkohle schütten
Besonders gefährlich ist es brennbare Flüssigkeiten aus einer Flasche in den Grill zu spritzen. Es besteht die Gefahr der Rückzündung, da in der Flasche sich immer etwas Flüssigkeitsdampf befindet. Dieser dehnt sich dann schlagartig aus und verspritzt die gesamte brennbare Flüssigkeit über den Grill, ein 5 – 10 Meter langer Flammenstrahl kann die Folge sein.

Mit Grillhandschuh oder langer Grillzange arbeiten
Achten Sie darauf, dass Sie möglichst keine Kunstfasertextilien beim Grillen tragen.

Bei der Verwendung eines Gasgrills prüfen Sie vorher, ob die Anschlüsse dicht sind
Der Verbindungsschlauch und die Gasflasche darf bei Grillen nicht der Hitze ausgesetzt werden.

Grillen Sie möglichst nicht bei starkem Wind
Es besteht die Gefahr, dass Glut verweht wird oder ein Gasgrill erlischt und Gas weiterhin unkontrolliert austritt.

Abtropfendes Fett kann sich entzünden, deshalb Fettauffangschalen aus Alu verwenden
Das ist gesünder weil weniger Benzpyrene entstehen und vermindert die Geruchsbelästigung

Sich entzündendes Fett nie mit Wasser bekämpfen
sondern Fettbrände (brennender Grill) mit einer Löschdecke ersticken oder mit einem Pulverfeuerlöscher bekämpfen.

Sollte es zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese sofort über einen längeren Zeitraum mit Wasser
Bei Kindern gilt: Eine Brandverletzung in der Größe eines Euro Stücks ist ein Fall für den Notarzt. Decken Sie die Wunde nach der Kühlung möglichst keimfrei ab. Verwenden Sie jedoch niemals Haushaltsmittel wie Mehl oder Ähnliches.

Entsorgen Sie Grillkohle und Asche erst, wenn diese völlig erkaltet ist
Füllen Sie diese nie in Kartons oder andere brennbare Behälter.

Besondere vorsichtig gilt es zu sein wenn Kinder beim Grillen dabei sind!

Denn Kinder sind neugierig. Feuer ist für sie etwas ganz Besonderes: Es raucht, es zischt, da tut sich was! Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Kinder beim Grillen schwer verletzt werden.

Die Gründe:

Kinder können die Gefahr nicht einschätzen
Erwachsene sind häufig unachtsam. Sie konzentrieren sich auf das Feuer und vergessen dabei, auf die Kinder aufzupassen. Vor allem dann, wenn Alkohol im Spiel ist.
Erwachsene verwenden oft gefährliche Hilfsmittel zum entfachen des Feuers (z. B. Benzin, Petroleum oder Spiritus).
Im Gebrauch von brennbaren Flüssigkeiten liegt jedoch die häufigste Ursache schwerer Unfälle beim Grillen. Es werden Dämpfe frei, die sich durch die Hitze und das Feuer explosionsartig entzünden und eine Stichflamme erzeugen. Diese ergreift nur zu oft die Kinder, die in der Nähe des Grillfeuers stehen. Es kommt zu schwersten, lebensgefährlichen Verbrennungen. Werden diese überstanden, bleiben lebenslang Narben zurück.

Deswegen:
Äußerste Vorsicht beim Grillen.
Immer die Kinder im Blickfeld haben.
Nur ungefährliche Grillanzünder benutzen, die es überall zu kaufen gibt!
Frühzeitig die Kinder über die Gefahren beim Grillen aufklären und ihnen durch gutes Beispiel zeigen, wie man richtig mit dem Grillfeuer umgeht.

Kommt es doch zu einem Unfall:

Betroffene Stellen mit kaltem Wasser bespritzen.
Notarzt rufen.
Auch bei kleineren Verbrennungen den Arzt aufsuchen.

Kennzeichnen Sie Ihr Haus durch eine deutlich lesbare Hausnummer!

Anfahrtszeiten bei Notfalleinsätzen verzögern sich durch fehlende oder schlechte Kennzeichnung!
Baustellen, behindernde Fahrzeuge etc. können die Anfahrt von Rettungsmitteln des Rettungsdienstes sowie der Feuerwehr oft verzögern. Problematischer allerdings erweist sich die Orientierung in der Straße vor Ort, zum einen liegt es an mangelnder Qualität der Hausnummerierung und zum anderen fehlen einweisende Personen.
Bei einer Vielzahl von Unfällen oder notfallmedizinischer Krankheitsbildern wird der Behandlungserfolg durch Zeitverzögerung gemindert. Besondere Bedeutung kommt der Verzögerung des therapiefreien Intervalls beim Kreislaufstillstand zu. Mit jeder therapiefreien Minute bestehenden Kammerflimmerns sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um 5 %.
Durch den Einsatz einer einweisenden Person verkürzt sich die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes zum Notfallort (laut Untersuchungen – Rettungsdienst-Magazin 1998) um durchschnittlich 20 Sekunden. Während der Untersuchungen bei realen Einsätzen wurde jedoch nur bei jedem fünften Einsatz ein Einweiser angetroffen.
Weitere Maßnahmen, die es dem Rettungsdienst ermöglichen, schneller tätig zu werden wären beispielsweise das Öffnen von Toren, Schranken und Haustüren, das Aufhalten von Aufzügen im Eingangsbereich, Einsperren von Hunden etc.

Hausnummerierung:
Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. In den einigen Bundesländern regeln die Gemeinden diese Vorschrift genauer, was jedoch in sehr unterschiedlicher Weise geschieht.
In vielen Gebieten bestehen keinerlei Vorschriften über die Form der Nummerierung. Der Eigentümer ist hier in der Gestaltung völlig frei. Gerade in Neubaugebieten finden sich so oft recht “abstrakte” Nummerierungen, die zwar schmücken, aber aus rettungsdienstlicher Sicht wenig nützlich sind.

Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern:
verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund (weiße Nummer auf weißem Grund), schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite – nicht zur Straße hin).

Sowohl eine Verbesserung der Hausnummerierung als auch der Einsatz eines Einweisers können die Anfahrtszeit zum Notfallort und damit das therapiefreie Intervall um etwa eine halbe Minute verkürzen.

Wie steht es denn an ihrem eigenen Haus mit der Hausnummer?

 

Übertriebener Ehrgeiz schadet. Ganz besonders dann, wenn er schlimme Gefahren nach sich ziehen kann. Besonders das beliebte Heimwerken ist risiko- und gefahrenträchtig. Der verantwortungsbewusste Heimwerker weiß:

  • Bohren und nageln in senkrechter oder waagrechter Linie zu Steckdosen oder elektrischen Schaltern ist lebens- und brandgefährlich.
    Ein “Leitungssuchgerät” hilft.
  • Feuergefährliche Stoffe (Benzin, Verdünnung, Reinigungsmittel u. ä.) niemals in der Nähe von offenem Feuer verwenden oder in der Nähe von Wärmequellen aufbewahren.
  • Wenn brennbare Dämpfe entstehen, gut lüften; Zündquellen ausschalten.
  • Löten und Schweißen ist nichts für Anfänger und beim Trennen und Schleifen fliegen glühende Teile oft mehrere Meter weit.

Darum Sicherheitsabstände zu brennbaren Stoffen einhalten, Löschmittel bereitstellen und wiederholte Kontrollen auch nach Abschluss der Arbeiten.

  • Sicherheitsabstände zu brennbaren Stoffen einhalten, Löschmittel bereitstellen und wiederholte Kontrolle auch nach Abschlussarbeiten.
  • Nur Baustoffe verwenden, die nicht brennbar oder schwer entflammbar sind; Prüfnummern und Kennzeichnungen beachten.
  • Beim Dachgeschossausbau den zweiten Rettungsweg nicht vergessen.
  • Gebrauchte Putzlappen entzünden sich oft von selbst – deshalb nur in feuerfesten, verschlossenen Behältern aufbewahren.
  • Rauchabzugsrohre mit genügend Abstand von brennbaren Materialien montieren.

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

Wenn Hochwasser bevorsteht

  • Bringen Sie Kinder, Hilfs- und Pflegebedürftige sowie Haustiere aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit.
  • Besorgen Sie ausreichend Trinkwasser und Verpflegung. Das Bundesamt für Bevölkerungssschutz und Katastrophenhilfe (BBK)rät, Vorräte für bis zu zwei Wochen anzulegen.
  • Räumen Sie Ihren Keller möglichst leer. Vor allen Dingen sollten Sie Chemikalien und Öle an einem sicheren Ort deponieren.
  • Stellen Sie wichtige Dokumente und Notgepäck zusammen, damit sie sofort griffbereit sind.
  • Haben Sie alle wichtigen Medikamente im Haus?
    Besorgen Sie sich vorsorglich Arzneimittel, auf die Sie angewiesen sind, für den Fall, dass Sie das Haus wegen Hochwasser nicht mehr verlassen können.
  • Kaufen Sie Insektenschutzmittel. Durch das Hochwasser könnten sich unter anderem Mücken im Haus verbreiten.
  • Versiegeln Sie Ihr Zuhause so gut wie möglich mit Sandsäcken, Holzpaletten, Sperrholzplatten oder Silikon und dichten Sie Fenster, Türen und Abflüsse ab.
  • Verankern oder beschweren Sie Ihren Heizöltank, damit er nicht aufschwimmt und beschädigt wird.
  • Halten Sie ein netzunabhängiges Radio (mit Batterien) bereit, um aktuelle Warnungen hören zu können, falls andere technische Geräte aufgrund von Stromausfall nicht geladen werden können.
  • Besorgen Sie sich einen Campingkocher und eine Campingtoilette.
  • Legen Sie Taschenlampen, Kerzen und Feuerzeuge bereit.
  • Platzieren Sie Ihr Auto rechtzeitig an einem sicheren Ort. Raus aus der Garage!
  • Überprüfen Sie im Eigenheim die Rückstauklappen im Keller, die verhindern sollen, dass Abwasser durch überflutete Kanäle zurück ins Haus gelangt.
  • Sprechen Sie mit Nachbarn ab, wie Sie im Notfall miteinander in Kontakt treten können, wenn Telefon und Handy ausfallen.
  • Halten Sie sich stets auf dem Laufenden, was die Wetterlage, wichtige Informationen und das Hochwasserrisiko angeht – am besten auch über lokale Medien.

Wenn das Hochwasser da ist

  • Der sicherste Ort sind die obersten Stockwerke.  „Eigenschutz ist hier das A und O.“
  • Gehen Sie nicht in den Keller und betreten Sie keine Tiefgarage, das kann schnell zur Todesfalle werden. Es kann sein, dass sich Türen nicht mehr öffnen lassen, wenn das Wasser dagegendrückt. Ist der Strom nicht ausgeschaltet und das Wasser erreicht die Steckdosen, droht darüber hinaus ein Stromschlag.
  • Elektrische Geräte vom Netz nehmen. Auch den Kühlschrank! Sonst drohen Kurzschlüsse und Stromschläge. Am besten nehmen Sie die Sicherung ganz raus.
  • Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr, wenn Sie anderen helfen.
  • Meiden Sie Uferbereiche. Die können unterspült werden und absacken.
  • Gehen Sie nicht vor die Tür, es sei denn, Sie werden evakuiert. Wassermassen könnten Sie mitreißen. Bleiben Sie unbedingt im Haus! Wenn Sie es verlassen, könnten Sie schnell vom Wasser mitgerissen werden.
  • Versuchen Sie nicht auf Teufel komm raus, Ihr Auto in Sicherheit zu bringen. Viele Leute ertrinken, weil Sie Ihren Wagen aus der Tiefgarage retten wollen.
  • Steigen Sie nur aufs Hausdach, wenn es nicht mehr anders geht, und auch nur, wenn Sie körperlich dazu in der Lage sind. „Sie könnten sonst vom Dach abrutschen und in die Strömung fallen.“
  • Wenn zur Evakuierung aufgerufen wird, hängen Sie am besten ein weißes Bettlaken aus dem Fenster. „Das wird dann auch vom Hubschrauber aus gesehen“, rät der BKK-Experte.
  • In ein Schlauchboot zu steigen ist keine gute Idee. Das geht nur bei ganz ruhiger Wasseroberfläche. Sonst wird das Boot gegen Bäume und Steinbrocken getrieben oder prallt gegen weggeschwemmte Fahrzeuge.
  • Steigen Sie NICHT ins Auto! Tun Sie das doch und sollten Sie beim Fahren vom Wasser überrascht werden: „Auf keinen Fall sitzen bleiben. Sonst kann es passieren, dass Sie durch den Wasserdruck von außen gar nicht mehr rauskommen“, warnt der BBK-Experte. Heißt: Wasser dringt ein, die Tür lässt sich nicht öffnen und man droht zu ertrinken. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Scheiben einschlagen. Autos werden von starken Fluten mitgerissen und sind alles andere als sicher.
  • Wenn Sie selbst in die Fluten geraten, bleiben Sie ruhig, schwimmen Sie nicht gegen den Strom und versuchen Sie, so schnell es geht, trockenes Ufer zu erreichen.

Wenn das Wasser wieder abzieht

  • Räumen Sie Wasserreste und Schlamm aus dem Haus und beginnen Sie mit dem Abpumpen. Aber erst, wenn Sie sicher sind, dass das Wasser wirklich abgezogen und der Grundwasserpegel ausreichend gesunken ist.
  • Starten Sie eine Bestandsaufnahme. Fotografieren Sie die Schäden für die Versicherung.
  • Es ist wichtig, Ihr Zuhause so schnell es geht von Feuchtigkeit trockzulegen, um Schimmel und Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden. Mit Bautrocknern und Heizgeräten können Sie alle Räume wieder trockenlegen und entfeuchten. Die Geräte können in vielen Baumärkten ausgeliehen werden.
  • Bei Austritt von Schadstoffen (zum Beispiel Öl, Lack, Pflanzenschutzmittel) müssen Sie die Feuerwehr informieren.
  • Essen Sie kein Obst, Gemüse und Salat aus überschwemmten Gebieten. Keime und Schadstoffe im Wasser könnten Lebensmittel stark verunreinigt haben.
  • Bestenfalls lassen Sie Ihre Elektrik und gegebenenfalls die Baustatik vom Experten auf Schäden hin überprüfen. Auch Heizöltanks könnten Schaden genommen haben.

Weiterführende Infos:
Hochwasser.Info.Bayern

In 90 Prozent aller Fälle löscht die Feuerwehr Brände mit Wasser.

Das Löschwasser wird Zapfstellen im Straßenbereich entnommen, die als Überflur- und Unterflurhydranten bezeichnet werden.

Um Beschädigungen an Hydranten zu vermeiden und Verkehrsbeeinträchtigungen auszuschließen, werden heute überwiegend Unterflurhydranten für die Löschwasserversorgung verwendet.

Den Städten und Gemeinden obliegt die Verpflichtung Hydranten freizuhalten, damit die Feuerwehr nicht “auf dem Schlauch” steht.

Deshalb gilt im Allgemeinen:

Befinden sich Hydranten auf Gehwegen und Parkflächen, sind Hydrantendeckel und -verschlüsse von Kraftfahrzeugen freizuhalten.

Hydranten auf Grundstücken oder dazugehörenden Gehwegen sind jederzeit zugänglich und von Schnee und Eis befreit zu halten.

Besonderer Hinweis: Fahrzeuge, die auf Hydranten stehen, bedeuten ein großes Hindernis für die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Wertvolle Minuten vergehen, wenn vereiste Hydranten erst von der Feuerwehr zugänglich gemacht und aufgetaut werden müssen.

Achtung: Der Wasservorrat eines Tanklöschfahrzeuges ist in wenigen Minuten verbraucht.

Die Hinweisschilder von Hydranten sind leicht zu erkennen. Es sind weiße, rechteckige Schilder mit Maßen von 250 x 200 mm und einem 20 mm breiten roten Rand.

Die schwarzen Zahlen auf dem Schild geben die Lage des Hydranten in Meter-Entfernung nach vorwärts, links oder rechts an.

Hydranten – Sie stehen auf dem Schlauch

In 90 Prozent aller Fälle löscht die Feuerwehr Brände mit Wasser.

Das Löschwasser wird Zapfstellen im Straßenbereich entnommen, die als Überflur- und Unterflurhydranten bezeichnet werden.

Um Beschädigungen an Hydranten zu vermeiden und Verkehrsbeeinträchtigungen auszuschließen, werden heute überwiegend Unterflurhydranten für die Löschwasserversorgung verwendet.

Den Städten und Gemeinden obliegt die Verpflichtung Hydranten freizuhalten, damit die Feuerwehr nicht “auf dem Schlauch” steht.

Deshalb gilt im Allgemeinen:

Befinden sich Hydranten auf Gehwegen und Parkflächen, sind Hydrantendeckel und -verschlüsse von Kraftfahrzeugen freizuhalten.

Hydranten auf Grundstücken oder dazugehörenden Gehwegen sind jederzeit zugänglich und von Schnee und Eis befreit zu halten.

Besonderer Hinweis: Fahrzeuge, die auf Hydranten stehen, bedeuten ein großes Hindernis für die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Wertvolle Minuten vergehen, wenn vereiste Hydranten erst von der Feuerwehr zugänglich gemacht und aufgetaut werden müssen.

Achtung: Der Wasservorrat eines Tanklöschfahrzeuges ist in wenigen Minuten verbraucht.

Die Hinweisschilder von Hydranten sind leicht zu erkennen. Es sind weiße, rechteckige Schilder mit Maßen von 250 x 200 mm und einem 20 mm breiten roten Rand.

Die schwarzen Zahlen auf dem Schild geben die Lage des Hydranten in Meter-Entfernung nach vorwärts, links oder rechts an.

Entnommen aus der Aktion Paulinchen Broschüre “So schützen sie Ihr Kind vor Verbrennungen und Verbrühungen” von Paulinchen e.V.”

Jährlich verbrennen sich in Deutschland rund 7.000 Kinder so schwer, dass Sie im Krankenhaus stationär behandelt werden müssen. Bei Kleinkindern sind Verbrennungen und Verbrühungen die zweithäufigste Unfallursache. Dabei könnten viele Unfälle durch Prävention vermieden werden.

Gefahren für Kinder
“80 % aller Unfälle geschehen in Küche und Bad”

Gefahren in der Küche:

  • Stellen Sie Tassen oder Kannen mit heißen Getränken nicht an die Tischkante und vermeiden Sie herunterhängende Tischdecken.
  • Lassen Sie keine Kabel von Wasserkochern und Tauchsiedern herunterhängen.
  • Essen oder Trinken Sie nichts Heißes mit einem Kind auf dem Arm.
  • Kochen Sie auf den hinteren Herdplatten und stellen Sie Töpfe und Pfannen mit Griff nach hinten auf den Herd.
  • Testen Sie den Inhalt von Fläschchen und Brei aus der Mikrowelle vor dem Füttern.
  • Löschen Sie brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Ersticken mit einem Deckel oder mit einem speziellen Fettbrandlöscher.

Gefahren im Bad:

  • Kontrollieren Sie die Badewassertemperatur.
  • Lassen Sie den Wasserregler niemals auf “Heiß” stehen.
  • Sichern Sie Wasserhähne mit einem Thermostat, der die Wassertemperatur auf maximal 50° Celsius begrenzt.
  • Verschließen Sie Wärmflaschen gut.
  • Lassen Sie Eimer und Wannen mit heißen Flüssigkeiten nicht auf dem Boden stehen.
  • Achten Sie auf Ihr Kind wenn es Inhalieren muss, da es die Inhalierflüssigkeit leicht vom Tisch ziehen kann.

Gefahren beim Umgang mit Feuer:

  • Schließen Sie Feuerzeuge und Streichhölzer von Ihren Kindern weg.
  • Lassen Sie Ihr Kind nie mit offenem Feuer oder Kerzen alleine.
  • Schalten Sie Ihr Bügeleisen aus und ziehen Sie den Stecker wenn Sie Raum verlassen.
  • Sichern Sie Heizkörper und Heizungsrohre.
  • Verwenden Sie keine Heizdecken in Kinderbetten.
  • Geben Sie Ihrem Kind keine Wunderkerzen in die Hand, da diese die Kleidung in Brand setzen können.
  • Verwenden Sie anstelle von Kerzen Lichterketten am
  • Weihnachtsbaum (siehe Bürgerinfos Weihnachten).
  • Knaller sollen nicht in der Hosentasche getragen werden – diese können sich durch Reibung entzünden.
  • Beaufsichtigen Sie Ihr Kind wenn Sie es Feuerwerkskörper abbrennen lassen (siehe Bürgerinfos Silvester).

Gefahren beim Grillen:

  • Gießen Sie niemals Spiritus oder Brandbeschleuniger auf das Grillfeuer – dies kann zu einer Verpuffung und einer damit verbundenen Stichflamme führen (siehe Bürgerinfos Grillen).

Gefahren durch Strom:

  • Lassen Sie defekte Stromkabel sofort reparieren.
  • Versehen Sie Steckdosen mit Kindersicherungen und Fehlerstrom-Schutzschaltern (FI-Schalter).
  • Stellen Sie kein Wasser in die Nähe von elektrischen Geräten.
  • Lassen Sie Drachen niemals in der Nähe von Stromleitungen steigen.
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Hochspannungsleitungen – auch ohne direkten Kontakt können Spannungsbögen 1-2 Meter überspringen.

Gefahren durch Chemikalien:

  • Lagern Sie Putzmittel und Medikamente unzugänglich vor Ihren Kindern auf.
    Füllen Sie giftige Flüssigkeiten niemals in Getränkeflaschen um
  • Verwechslungsgefahren bei Kindern zu vermeiden.

Erste Hilfe bei Brandverletzungen – was ist zu tun

  • Kühlen Sie die verletzen Stellen unmittelbar nach dem Unfall maximal 10 Minuten mit Wasser (nicht kälter als 15° Celsius wegen Unterkühlungsgefahr)!
  • Entfernen Sie verbrannte Kleidung auf der Haut nicht!
    Geben Sie kein Mehl, Zahnpasta, Salben oder sonstige Hausmittel auf die Wunde!
  • Schalten Sie bei Stromverletzungen den Strom ab bevor Sie tätig werden.
  • Rufen Sie den Rettungsdienst/Notarzt unter der Nummer 112 (siehe Notruf)!
  • Lassen Sie Ihr Kind nicht alleine bis der Notarzt eintrifft.

So schützen Sie Ihr Kind

  • Verbote reizen! Erklären und Üben Sie mit Ihrem Kind gemeinsam das richtige Anzünden und Löschen von Streichhölzern, Kerzen, usw.
  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und zündeln Sie nicht; verwenden Sie auch niemals Spiritus oder Brandbeschleuniger zum Entzünden des Grillfeuers!
  • Sichern Sie Gefahrenquellen rechtzeitig ab!
  • Installieren Sie in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus Rauchmelder – denn Rauchmelder retten Leben. (Rauchmelderpflicht!!!)
  • Erklären Sie Ihrem Kind wie es sich im Brandfall zu verhalten hat und prägen Sie Ihm die Notrufnummer 112 ein!

Nähere Informationen finden Sie auf der Website www.paulinchen.de

Was tun bei einem Kaminbrand?

In Fachkreisen wird ein Kaminbrand als Rußbrand bezeichnet!

Wir bleiben hier aber mal bei der Bezeichnung Kaminbrand weil sich unter diesem Begriff jeder etwas vorstellen kann und er in der Bevölkerung auch ständig so genannt wird. In der kalten Jahreszeit, also während der Heizperiode von ca. Oktober – April, nimmt die Zahl der sog. Kaminbrände zu. Viele Haushalte haben ihr Haus in den letzten Jahren wieder verstärkt mit Kaminöfen ausgestattet. Sei es weil die Verteuerung von Öl und Gas sie dazu getrieben hat, oder weil sie es einfach gemütlich finden vor einem Kamin in wohliger Wärme zu sitzen. Der Kamin ist nun aber einer verstärkten Rußbildung ausgesetzt. Bei der Verfeuerung von Holz oder Kohle entsteht zwangsläufig erheblich mehr Ruß als bei den Abgasen einer Gasheizung.

Was muss ich bei einem Kaminbrand tun?

Verwenden Sie niemals Wasser zum Löschen des Brandes!

Beim Löschen eines Kaminbrandes wird der Dampfdruck im Kamin so groß, dass der Kamin auseinanderplatzen kann. Bei Brandtemperaturen im Kamin von ca. 1.000 – 1.300 °C wird aus 1 Liter Löschwasser ca. 1700 Liter Wasserdampf. Die Schäden wären dann sehr groß.

Rufen Sie sofort Ihre Feuerwehr über den Notruf 112!

Die Feuerwehr wird in der Regel den zuständigen Kaminkehrermeister sofort verständigen.

Auch die Feuerwehr wird in der Regel einen Kaminbrand nicht löschen, sie hat jedoch einiges zu tun und zu kontrollieren. Der Kamin wird in allen Etagen sorgfältig kontrolliert. Hierzu wird auch unsere Wärmebildkamera zum Einsatz kommen. Mit einer solchen Kamera kann man die Hitzeverteilung im Mauerwerk sehr gut beurteilen.

Damit der Kamin durch den aufquellenden Ruß nicht verstopft, wird die Feuerwehr den Kamin auskehren und somit den brennenden Ruß aus der untersten Kaminklappe entfernen. Erst wenn der Einsatzleiter der Feuerwehr in Absprache mit dem Bezirksschornsteinfegermeister keine Gefahr mehr für Ihr Haus oder Ihre Wohnung erkennt ist der Brandeinsatz erledigt.

Wie entsteht ein Kaminbrand?

Beim Verbrennen von festen Stoffen entsteht Russ. Dieser lagert sich nach und nach an den Kamineinwandungen ab. Dieser sog. Glanzruß muss regelmäßig durch den Kaminkehrermeister entfernt werden. Werden die Ablagerungen nicht regelmäßig entfernt kann es zu einem entzünden des Glanzrußes kommen.

Bei ca. 500 – 600 °C zieht erst einmal nur starker Rauch aus dem Kamin.

Dann lässt der Rauch langsam nach und die Brandphase beginnt. Es schlagen Flammen aus dem Kamin. Die Temperatur im Kamin steigt auf 1.000 – 1.300 °C.

Jetzt beginnt der gefährlichste Moment. Durch die große Hitze beginnt der Ruß aufzuquellen. Dabei kann das Volumen auf das Siebenfache ansteigen. Der Querschnitt des Kamins wird immer kleiner. Die Folge: Die Hitze und der Rauch können nicht mehr nach oben entweichen und verteilen sich deshalb sehr schnell im Gebäude. Größere Schäden sind nun nicht mehr zu vermeiden.

Die Entstehung von Ruß wird durch folgende Kriterien verstärkt:

  • Es wird zu feuchtes Holz verwendet.
  • Für eine saubere Verbrennung wird zu wenig Verbrennungsluft zugeführt.
  • Es wird ein ungeeigneter Brennstoff verwendet.

Wie kann ich einem Kaminbrand vorbeugen?

  • Lassen Sie Ihren Kamin regelmäßig durch den zuständigen Kaminkehrer überprüfen.
  • Verwenden Sie nur die zugelassenen Brennstoffe (trockenes Holz, Koks, Steinkohle oder Braunkohlebriketts.
  • Verheizen Sie niemals Holz das mit Imprägnierungsmitteln behandelt ist, Kunststoffe, Verpackungsmaterial oder andere Abfälle.

Neugierde an sich ist gewiss nichts Verwerfliches, im Gegenteil: Jeder sollte sich wachen Auges für das interessieren, was um ihn herum tagtäglich passiert. Wer läuft schon schließlich gern mit „Scheuklappen“ durch die Gegend.

Bei Bränden und Unglücksfällen ist die Neugierde naturgemäß besonders ausgeprägt; man will schließlich „sehen, was los ist“.
Nur: Probleme gibt es immer dann, wenn dabei die plötzlich massenweise Neugier zum Chaos wird, wenn Zu- und Abfahrten zu Unglücksstellen hoffnungslos verstopft werden, wenn unversehens jeder jedem im Wege steht und die Rettungsmannschaften bedrohlich in ihrer Arbeit behindert werden.
Die tägliche Einsatzpraxis der Feuerwehren zeigt, dass solche Situationen beinahe schon zur Regelmäßigkeit gehören – Psychologen sprechen dann vom so genannten „Katastrophen-Tourismus“ der lieben Mitbürger, die in solchen Fällen nicht selten eine erschreckende Gedankenlosigkeit und wohl auch Verantwortungslosigkeit an den Tag legen.

Die Feuerwehr bittet deshalb darum:

  • Lösch- und Rettungsmannschaften durch Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nicht zu behindern.
  • Bei Staus auf Autobahnen und Schnellstraßen „Fahrgassen“ für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
  • Durch genügenden Sicherheitsabstand bei Bränden und Unglücksfällen zu vermeiden, sich und andere noch zusätzlich in Gefahr zu bringen.
  • An Einsatzstellen den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei sofort nachzukommen, denn oft gibt es gerade bei Großbränden auch unsichtbare Gefahren durch Brandrauch und Dämpfe.

Klirrende Kälte – Mehr Wasserschäden und erhöhte Brandgefahr

Die tiefen Temperaturen von bis zu minus 20 Grad Celsius führen zu zahlreichen Wasserrohrbrüchen. Dabei müssen zum Teil auch die Feuerwehren tätig werden, um weitere Wasserschäden zu verhindern… Im Zusammenhang mit einfrierenden Rohren warnt die Feuerwehr vor der großen Brandgefahr, wenn solche Leitungen unsachgemäß aufgetaut werden.

Rohre frostfrei halten:

  • Stellen Sie Wasserleitungen in unbeheizten Räumen nach Möglichkeit ab und entleeren Sie die Rohre.
  • Drehen Sie Heizkörper jetzt nie ganz ab, auch nicht nachts oder im Urlaub. Wählen Sie mindestens die gekennzeichnete Frostschutzstellung.
  • Sichern Sie Leitungen in unbeheizten Räumen mit einem Frostwächter, wenn sie nicht abgestellt werden können.

Wasserleitungen richtig auftauen:

  • Benutzen Sie auf keinen Fall eine Lötlampe oder anderes offenes Feuer, dies ist oft der Grund für Brände. Die Hitze entzündet durch Wärmeleitung oftmals unkontrolliert Brennbare Stoffe an anderen Stellen und in Hohlräumen, zum Beispiel Isoliermaterial.
  • Benutzen Sie zum Auftauen besser Haartrockner, Heizlüfter, Heißluftgebläse, ein Dampfstrahlgerät oder Tücher, die in heißes Wasser getaucht wurden. Auch Heizmatten und heiße Ziegelsteine oder Wärmflaschen sind gute Hilfsmittel.

Im Winter sicher heizen:

  • Lassen Sie Heizungsanlagen und Kamine regelmäßig vom Fachmann warten.
  • Lagern Sie Brennmaterialvorräte nicht zu nahe am Ofen.
  • Entsorgen Sie heiße Asche nur in feuerfeste Mülleimer oder Mülltonnen.
  • Sorgen Sie beim Einsatz von Gasheizlüftern für gute Belüftung.
  • Stellen Sie provisorische Feuerstätten sachgerecht auf, lassen Sie dies am besten von einem Fachmann erledigen.

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

Der richtige Notruf über die 112: Die fünf “W”

Bei der Wahl des Notrufs 112 werden Sie immer mit der nächst zuständigen Integrierten Leitstelle verbunden.
Damit die Disponenten schnell geeignete Einsatzkräfte alarmieren können, müssen Sie als Anrufer wichtige Informationen durchgeben. Dafür gibt es die folgenden fünf “W”:

1. Wo ist das Ereignis?

Geben Sie den Ort des Ereignisses so genau wie möglich an (zum Beispiel Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien oder Flüssen)!

2. Was ist geschehen?

Beschreiben Sie kurz und knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen (Was ist geschehen? Was ist zu sehen?), beispielsweise Verkehrsunfall, Absturz, Brand, Explosion, Einsturz, eingeklemmte Person!

3. Wie viele Betroffene?

Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen! Geben Sie bei Kindern auch das, gegebenenfalls geschätzte, Alter an!

4. Wer ruft an?

Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen!

5. Warten auf Rückfragen!

Legen Sie nicht gleich auf, die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle benötigen von Ihnen vielleicht noch weitere Informationen!

Wenn andere Personen Hilfe brauchen, leisten Sie Erste Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Helfen Sie den Einsatzkräften beim Auffinden des Einsatzortes und machen Sie sich ggf. bemerkbar! Beides kann Leben retten.
Und denken Sie daran: Lieber einmal zuviel den Notruf gewählt, als einmal zu wenig!
Allerdings: Wer bewusst unnötig den Notruf wählt, macht sich strafbar!

Immer mehr Hausbesitzer installieren Photovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern. Allerdings sind sich die meisten nicht bewusst, dass im Falle eines Brandes durch diese Photovoltaik-Anlagen für die Einsatzkräfte der Feuerwehren besondere Gefahren entstehen.

Allgemeines
Sonnenenergie kann in zwei Arten von Anlagen nutzbar gemacht werden. Die erste Möglichkeit sind solarthermische Anlagen.
In Sonnenkollektoren wird die Sonnenenergie auf ein Medium (z.B. Thermalöl oder Wasser) übertragen.
Diese Art der Nutzung von Sonnenenergie wird in Deutschland hauptsächlich zum Erwärmen von Brauchwasser benutzt.
Die zweite Art sind sog. Photovoltaik-Anlagen, bei denen die Sonnenenergie direkt in elektrische Spannung umgewandelt wird.
Da bei Sonnenkollektoren – abgesehen von herab fallenden Teilen (z.B. Glassplitter) und Atemgiften – keine besonderen Gefahren für den Feuerwehreinsatz entstehen, wird im Folgenden besonders auf Photovoltaik-Anlagen, bei denen die Gefahren durch elektrische Spannung hinzukommen, eingegangen.
In Photovoltaik-Anlagen entsteht Gleichspannung (DC = direct current). Diese kann entweder in Akkus gespeichert oder direkt ins Stromversorgungsnetz der Energiebetreiber eingespeist werden. Dazu wird die Gleichspannung mit Hilfe von Wechselrichtern in Wechselspannung (AC = alternating current) umgewandelt.

Funktionsweise einer Photovoltaik-Anlage
Die Umwandlung der Sonnenenergie erfolgt in den Photovoltaik-Modulen, die meist aus Silizium bestehen, das die Eigenschaft hat, bei Lichteinfall elektrische Spannung erzeugen zu können. Spannung wird schon bei relativ schwachen Lichtquellen, wie z.B. Halogenscheinwerfen wie sie von Feuerwehren zum Ausleuchten der Einsatzstellen benutzt werden, produziert. Das bedeutet, dass bei Lichteinfall sofort Spannung an den Photovoltaik-Modulen anliegt. Die Erzeugung von elektrischer Spannung kann erst gestoppt werden, wenn das Auftreffen von Licht auf die Module verhindert wird.
Ein einzelnes Photovoltaik-Modul kann je nach Hersteller bis zu 50 Volt Gleichspannung erzeugen. Da bei Photovoltaik-Anlagen mehrere Module (zum Teil bis zu 20) in Reihe geschaltet werden, können somit leicht über 700 Volt entstehen. Gleichstrom kann schon bei einer Spannung von nur 120 Volt lebensgefährliche Körperdurchströmungen bewirken. Je höher die Spannung, desto größer die Gefahr von Körperdurchströmungen. Darüber hinaus bleiben die gefährlichen Lichtbögen gerade bei Gleichstrom besonders lange stehen.

Gefahren von Photovoltaik-Anlagen
Bei Schadensfällen ist die Gefahr eines elektrischen Schlages bei Berührung der Gleichspannung führenden Kabel gegeben, solange Licht (auch vergleichsweise schwaches Licht bei Bewölkung) auf die Photovoltaik-Module fällt. Bei Betätigen der DC-Freischaltstelle bleibt die Spannung von den Modulen bis zur Freischaltstelle erhalten. Gegenwärtig gibt es keine Verpflichtung nach weiteren Schaltstellen oder einem DC-Notausschalter, um bereits an den Photovoltaik-Modulen Spannungsfreiheit herstellen zu können.
Die einzige Möglichkeit die Module spannungsfrei zu bekommen, ist deren vollständige Verdunklung. Bisher wurden zwei Möglichkeiten getestet, die aber beide keinen Erfolg zeigten. Als erstes wurde versucht, die Module mit einer lichtundurchlässigen Folie abzudecken. Allerdings ist es unter Einsatzbedingungen nicht durchführbar die zum Teil mehrere hundert Quadratmeter großen Flächen ganz einzudecken.
Beim anderen – ebenso erfolglosen – Versuch wurden die Photovoltaik-Module vollständig mit Löschschaum zugedeckt. Trotz geschlossener Schaumdecke konnte die Spannung nur auf maximal 50 % der Ausgangsspannung reduziert werden. Da die Photovoltaik-Module eine selbstreinigende Oberfläche haben wird nach spätestens fünf Minuten die Ausgangsspannung wieder erreicht.
Ein gefahrloses Arbeiten an Photovoltaik-Anlagen im Einsatz ist somit derzeit nicht möglich.

Eine weitere Gefahrenquelle sind die Befestigungen, mit denen die Photovoltaik-Module auf den Dächern angebracht sind. Diese bestehen meist aus Aluminium, das bereits bei Temperaturen von ca. 600° C zu schmelzen beginnt. Die statische Belastung von Aluminium wird bei ca. 300 °C überschritten. Bei Bränden wird diese Temperatur problemlos erreicht. Sobald die Befestigungen geborsten sind, rutscht das gesamte Modul wie ein Schneebrett vom Dach.
Durch die bei Bränden entstehende enorme Hitze, kann auch die Glaseindeckung der Module zerspringen, was einen Glassplitterregen auf die Köpfe der Einsatzkräfte zur Folge hat.
Gefahren für die Feuerwehren entstehen jedoch nicht nur im Brandfall, sondern auch bei Hochwasser. Da sich die DC-Freischaltstellen meistens im Keller (und damit im überfluteten Bereich) befinden, besteht die Gefahr eines Stromschlages, falls Einsatzkräfte in die Nähe der Freischaltstelle kommen. Einsatzkräfte werden im Hinblick auf deren eigene Sicherheit keine überfluteten Bereiche betreten in denen Kabel und Bauteile von Photovoltaik-Anlagen vorhanden sind.

Die Feuerwehr leistet Hilfe
Trotz der oben geschilderten Gefahren wird die Feuerwehr selbstverständlich nach wir vor ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen und Brände löschen – egal ob sich Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach befinden oder nicht. Allerdings kann das Vorhandensein von Photovoltaik-Anlagen die Löscharbeiten behindern, da die Feuerwehren wegen der Hochspannung besondere Sicherheitsvorschriften beachten müssen oder weil vorhandene Photovoltaik-Module ein Öffnen der Dachhaut verhindern.
Um die Gefahren für die Einsatzkräfte zu minimieren, ist es sinnvoll, dass sich Hausbesitzer, die eine Photovoltaik-Anlage installiert haben, die örtliche Feuerwehr darüber informieren. Der Feuerwehr sollte dabei ein Plan zur Verfügung gestellt werden, aus dem die Lage der DC-Freischaltstelle und der Verlauf der Stromleitungen ersichtlich ist. Außerdem sollte an einer gut sichtbaren Stelle ein Schild angebracht werden, das auf das Vorhandensein einer Photovoltaik-Anlage hinweist.

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, welche Gefahr von einer Zigarette ausgehen kann?

Sicher, sie ist ungesund und erzeugt Krebs. Aber wie sieht es mit der Brandgefahr aus?

Kleine Ursache – große Wirkung.

Sie werfen auch keine Zigarette achtlos aus dem Autofenster. Trotzdem werden jährlich riesige Waldbestände durch die winzige Zigarettenglut vernichtet. Und wie sieht es in Ihrer Wohnung aus?

Bei Ihnen gibt es natürlich keine Anzeichen vom sprichwörtlichen Glück im Unglück. Brandlöcher in teuren Teppichen oder in der Couchgarnitur findet man bei Ihnen nicht. Sie rauchen ja auch nicht im Bett oder schlafen gar mit brennender Zigarette vor dem Fernseher ein. Sie überfordern Ihren Schutzengel also nicht.

Wir, die Feuerwehr, können aber mit Beispielen belegen, wo der Schutzengel zu spät kam, z.B. bei der Zigarette im Bett, die die letzte war, oder eine andere, die unbeobachtet aus dem Aschenbecher kippte und die Wohnung in Brand setzte.

Unser Tipp:

Bleiben Sie stets hellwach, während Sie das Nikotin “genießen”. Denken Sie auch daran, Alkohol und Tabletten schränken Ihre Aufmerksamkeit ein und bringen Sie noch zusätzlich in Gefahr.

Entleeren Sie die Restglut aus Ihrem Aschenbecher niemals in den Papierkorb. Bringen Sie Opfer einer Rauchvergiftung sofort an die frische Luft.

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

Rauchwarnmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht die Ladung zur Neige, wird dies mit einem entsprechenden Ton signalisiert.

  • Pro Wohnung als gesetzlicher Mindestschutz jeweils einen Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Flurbereichen.
    Besser: Rauchwarnmelder in allen Räumen!
  • Rauchwarnmelder können auch per Funk miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.
  • Rauchwarnmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte.
  • Von Wänden oder Einbaumöbeln einen Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.
  • In Wohnungen oder Einfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken sollten Rauchwarnmelder auf allen Etagen montiert werden.
  • Wichtig ist auch ein Rauchwarnmelder im Keller.
    In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchwarnmelder miteinander zu vernetzen.

Kauftipps:

Rauchwarnmelder sind nicht teuer. Gute Geräte erhalten Sie bereits für einen Preis ab ca. 20,00 EUR.
Auf folgende Punkte sollten Sie beim Kauf achten:

  1. Der Melder sollte mit optischer Technik funktionieren.
  2. Achten Sie auf ein akustisches Signal bei einer “leeren” Batterie.
  3. Achten Sie auf das CE-Zeichen und GS-Zeichen.
  4. Achten Sie auf einen Testknopf, mit dem die Funktion des Gerätes überprüft werden kann.
  5. Achten Sie auf die Möglichkeit, mehrere Geräte miteinander verbinden zu können.
  6. Für Gehörlose gibt es Ausführungen mit Blitzlicht und Vibrationsgeber, der nachts unter das Kopfkissen gelegt wird.

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2011 das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Quelle: Feuerwehrverband Baden-Württemberg

Weitere ausführliche Informationen zu Rauchmeldern und der Rauchmelderpficht erhalten Sie auf der Internetseite https://www.rauchmelder-lebensretter.de/.

Aus leidvoller Erfahrung weiß die Feuerwehr Füssen-Stadt, wie groß plötzlich die Not ist, wenn Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert sind. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn meist schweres Rettungsgerät weit getragen werden muss. Parkende Autos auf Zufahrten kommen sehr teuer, sie könnten im Ernstfall Menschenleben kosten. Deshalb sollte das Fahrzeug nie, d.h. auch nicht für kurze Zeit in Bereichen abgestellt werden, die als Brandschutz-Zone, Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet sind. Denn solche Bereiche dienen als Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge, die gerade bei Drehleitern einen großen Aktionsradius benötigen, um wirksam eingesetzt werden zu können. Auch sollte immer so geparkt werden, dass eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern für die Einsatzfahrzeuge frei bleibt. Auch Hydranten an Straßen- und Bürgersteigen müssen frei bleiben, da diese für die Feuerwehr oft die einzige Entnahmestelle für Löschwasser darstellen.

Gebäude, die weiter von öffentlichen Straßen entfernt liegen, können von der Feuerwehr nicht angefahren werden. Hier müssen oft längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Solche Zugänge müssen eine Breite von 1,25 Metern und Türbreiten von einem Meter haben. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche genutzt werden.

Auch wenn man neugierig ist, sollte man bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften halten, um deren Arbeit nicht zu behindern. Hier appelliert die Feuerwehr an das Verantwortungsbewusstsein. Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann. Unbedingt den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei folgen, denn gerade bei Großbränden gibt es oft auch unsichtbare Gefahren durch giftige Dämpfe und Brandrauch.

Rettungswege – im und um das Haus

Wege nach draußen müssen im Notfall funktionsfähig sein!
Wenn es in einem Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnelle und kürzeste Weg nach draußen… Damit die Flucht für die Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein.

Der Treppenraum durch den man tagtäglich seine Wohnung erreicht, muss begehbar sein, dass heißt frei von „Gerümpel“, von Omas altem Wohnzimmerschrank oder von den Drahteseln der gesamten Nachbarschaft. Im Notfall wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches „Gerümpel“ zu nicht unerheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsverlaufes führen. Ein Beispiel hierzu: In einem Treppenraum gerieten dort abgestellte Kinderwagen in Brand, Bewohner hatten keine Chance mehr durch die Haustüre zu fliehen!

Über diese grundsätzliche Vorschrift hinaus gibt es weitere Tipps:

An den Treppenraum angrenzende Kellertüren stets geschlossen halten, erst recht, wenn sich baurechtlich um Feuerhemmende „Brandschutztüren“ handelt.

Den Raum unter Treppenpodesten oder -absätzen nicht als Lager für brennbare Materiale nutzen.

Treppenräume nicht zum Abstellen von Abfall- oder Wertstoffsammelbehältern nutzen.

Realistisch gesehen ist es bei etwas Planung und Organisation sowie gutem Willen sicherlich möglich, Gegenstände der o.a. Art an anderen Orten unterzubringen! Denken Sie immer daran: Sie als Bewohner haben es selbst in der Hand, ob Sie im Ernstfall eine Chance zur Flucht haben!
Beachten Sie deshalb die baurechtlichen Vorschriften und die Tipps der Feuerwehr.

Sollte in einem Schadensfall das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Haubewohner vorgenommen. Sie stellen den so genannten “Zweiten Rettungsweg“ dar. Machen Sie in diesem Fall am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr allerdings ihre Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein. Auch hier gilt: Stellflächen nicht zuparken oder zustellen! Große Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr brauchen Platz – einzig und allein für Ihre Rettung! Sorgen Sie tagtäglich dafür, dass ein solcher Platz ungehindert vorhanden ist.

Rettungswege im Gebäude und außen liegende Feuerwehrflächen können lebensrettend sein. Es könnte auch um Ihr Leben oder das Ihrer Familienangehörigen gehen!

Bei einem Brand sofort 112 wählen!

Vorsicht beim Start von Silvesterraketen
Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider vielfältige Brandgefahren…
Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben.
Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen. Schwere Unfälle und Brände häufen sich in der Silvesterzeit.

Der Deutsche Feuerwehrverband e.V. (DFV) gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

  1. Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  2. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  3. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
  4. Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  5. Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.
  6. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  7. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  8. Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Jeder hat schon einmal die (Feuerwehr-)Sirene gehört, welche in vielen Orten installiert ist, aber was bedeutet es wenn die Sirene heult?

Sirenen werden zur Alarmierung für die Feuerwehren aber auch zur Warnung der Bevölkerung betrieben. Die Feuerwehren sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten dazu übergegangen, die Alarmierung über Funkmeldeempfänger, die jedes Feuerwehrmitglied bei sich trägt, sicherzustellen. Zu Warnzwecken gewinnen die Sirenen wieder zunehmend an Bedeutung und deren Zahl wächst wieder stetig, nachdem Sie nach dem Kalten Krieg großflächig zunächst demontiert wurden. Regelmäßig gibt es hierzu auch bundes-, landes-, bezirks- oder kreisweite Sirenenproben.

Doch wie erkennt man als Laie den Unterscheid der Sirenentöne zwischen der Alarmierung der Feuerwehr oder der Warnung der Bevölkerung? Die Sirene hat je nach Tonfolge verschiedene Bedeutungen und betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur Feuerwehrleute! An dieser Stelle wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Tonfolgen, deren Bedeutung und evtl. wichtige Verhaltensregeln geben.

1 Minute Dauerton – zweimal unterbrochen

Bedeutung in Friedenszeiten:
Alarmierung der Feuerwehr zu dringendem Einsatz
Bedeutung im Verteidigungsfall:
Alarmierung der Feuerwehr zu dringendem Einsatz

In kleineren Orten ist dies oft die einzige Möglichkeit, die Feuerwehrleute zu einem Einsatz zu alarmieren. In größeren Feuerwehren erfolgt die Alarmierung größtenteils über Funkmeldeempfänger, welcher jeder Feuerwehrmann ständig bei sich trägt. Bei größeren Schadenslagen, bei denen mehr Fahrzeuge oder Personal benötigt wird (Großbrände, Hochwasser, ausgedehnte Unfälle usw.), läuft aber auch hier die Sirene.

Um die Funktionsfähigkeit der Sirenen zu jeder Zeit zu gewährleisten, wird jede Sirene einmal im Monat getestet. Dies erfolgt automatisch über die Integrierte Leitstelle Allgäu.

Sollte diese Tonfolge ständig wiederholt werden, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen technischen Defekt!

Hinweise für die Bevölkerung

  • Unter Umständen können Nachrichten in den Medien (Radio, Fernsehen) durchgegeben werden, welche für die Bevölkerung wichtig sind.
  • Achten Sie als Verkehrsteilnehmer jetzt besonders auf Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn sowie auf Feuerwehrleute die eilig zum Feuerwehrhaus müssen.

Weitere Bedeutungen, welche jedoch seit dem Ende des Kalten Krieges nicht weiter bundesweit einheitlich geregelt sind und sich in ihrer Bedeutung je Region unterscheiden können.

1 Minute Heulton – auf- und abschwellend

Bedeutung in Friedenszeiten:
Katastrophenalarm
Bedeutung im Verteidigungsfall:
Luftschutzalarm

Hinweise für die Bevölkerung

  • In geschlossene Räume begeben! (Nicht die Kinder aus Schule oder Kindergarten holen! Nehmen Sie schutzlose Passanten auf!)
  • Fenster und Türen schließen! (Klimaanlage oder Belüftung ausschalten!)
  • Radio und Fernsehen einschalten!
  • Nicht telefonieren! (Um eine Überlastung des Telefonnetzes zu vermeiden sollten Sie nur im Notfall (Feuer, Unfall, usw.) zum Telefon greifen! Verwenden Sie dann nur die Notrufnummern 112 und 110!)

1 Minute Heulton – auf- und abschwellen, zweimal unterbrochen – dann 30 Sekunden Pause

Bedeutung in Friedenszeiten:
keine
Bedeutung im Verteidigungsfall:
ABC-Alarm

Hinweise für die Bevölkerung

  • In geschlossene Räume begeben! (Nicht die Kinder aus Schule oder Kindergarten holen! Nehmen Sie schutzlose Passanten auf!)
  • Fenster und Türen schließen! (Klimaanlage oder Belüftung ausschalten!)
    Radio und Fernsehen einschalten!
  • Nicht telefonieren! (Um eine Überlastung des Telefonnetzes zu vermeiden sollten Sie nur im Notfall (Feuer, Unfall, usw.) zum Telefon greifen! Verwenden Sie dann nur die Notrufnummern 112 und 110!)

1 Minute Dauerton – durchgehend

Bedeutung in Friedenszeiten:
keine
Bedeutung im Verteidigungsfall:
Entwarnung

Die vorher ausgelösten Alarme werden hierdurch wieder aufgehoben.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration oder unter www.warnung-der-bevoelkerung.de, einem Bund-Länder-Projekt.

Flammenwerfer im Haushalt

Spraydosen begegnet man heute in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Ob es gilt die Haare zu frisieren oder die Möbel zu polieren. Spraydosen sind bequem und immer zur Hand.

Beim Umgang mit Spraydosen ist Vorsicht geboten. Zwar wurde das früher brennbare Treibgas gegen nicht brennbares Gas ausgetauscht, doch dieser Hinweis auf den handlichen Flaschen ist trügerisch. Die im Sprühnebel in feinste Teile zerstäubten Kunstharz oder Nitrolacke beispielsweise sind mit oder ohne brennbarem Gas leicht entzündlich. Beim Vorhandensein von offenen Lichtquellen oder heißen Metallteilen (Kochplatten) u. ä. ist höchste Vorsicht geboten.

Für den Umgang mit Spraydosen gilt:

  • Nicht rauchen, wenn Spraydosen eingesetzt werden.
  • Spraydosen nicht über 50°C erhitzen.
    Zündquellen aus dem Arbeitsbereich entfernen.
  • Spraydosen nicht gewaltsam öffnen (Unfallgefahr)!
  • Räume gut lüften, wenn mit Spraydosen gearbeitet wird.
  • Spraydosen nach dem Gebrauch sofort der Entsorgung zuführen.

Der Umgang mit Spraydosen sollte – bei aller Arbeitserleichterung – auch einmal kritisch betrachtet werden. Spraydosen gehören im Sommer nicht ins Handschuhfach eines Autos. Hier wird die Grenztemperatur von 50°C schnell erreicht.

Auch beim Frisieren sollte mit Haarspray sorgsam umgegangen werden, wenn in der Nähe die Flamme des Gasdurchlauferhitzers lauert.

Keine Restewirtschaft betreiben! Keller wie auch Dachboden durchforsten und “alte Jahrgänge” der Spraydosen wegwerfen! Dies gilt auch für Campinggas-Flaschen, Terpentin-Dosen und andere leicht entzündliche Flüssigkeiten.

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

Starkregen und Hochwasser

Starkregen und Hochwasser sind gefährlich: Überflutete Straßen und Wege bergen für Autofahrer, Fußgänger und Zweiradfahrer Risiken und sind zu meiden, ebenso Uferbereiche. Auch Unterführungen, Tiefgaragen oder Keller sind in Überschwemmungsgebieten keine sicheren Aufenthaltsorte. Bei Aktivitäten im Freien können auch Erdrutsche oder umstürzende Bäume gefährlich werden.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende Empfehlungen:

  • Bewegen Sie sich in Überflutungsgebieten nur auf einsehbarem Grund, meiden Sie Wälder und Hanglagen.
  • Sichern Sie in gefährdeten Arealen Gebäudeöffnungen und Abwasserschächte, Keller und Niedergänge. Achten Sie darauf, dass Rückschlagventile im Keller funktionsfähig sind.
  • Stellen Sie Fahrzeuge vorausschauend und sicher in höher gelegenen Gebieten ab.
  • Beachten Sie Absperrungen, Straßensperrungen und Halteverbote.
  • Bitte folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte und behindern Sie deren Arbeit nicht.
  • Haben Sie Verständnis dafür, dass Einsatzstellen bei hohem Einsatzaufkommen priorisiert angefahren werden.
  • Wenn der Einsatz der Feuerwehr nicht mehr nötig ist, weil das Wasser bereits abgeflossen ist bzw. Eigenhilfe erfolgreich war, melden Sie dies der Feuerwehr erneut.

Unwetter und Sturm

  • Suchen Sie bei Unwetter sofort ein festes Gebäude auf – meiden Sie Wälder und Alleen. Dies gilt auch für die Zeit nach einem starken Sturm, wenn möglicherweise noch Bäume umfallen oder Äste herabfallen können.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Wetterentwicklung regelmäßig aus Rundfunk, Fernsehen oder im Internet.
  • Sichern Sie Gegenstände auf Terrassen, Balkonen und in Gärten sorgfältig, wenn diese sich nicht ins Gebäude bringen lassen.
  • Stellen Sie auch Fahrzeuge vorausschauend und sicher ab.

Melden Sie Gefahrenstellen und Schäden, bei denen Sie Hilfe brauchen, unter der Notrufnummer 112. Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Unwetters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetterschubes.

Gut informiert mit Warn-Apps

Nutzen Sie Warn-Apps wie NINA (Link) zur frühzeitigen Information. Weitere Hinweise gibt es beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Link).

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband

Jeden Sommer tauchen in der Presse Meldungen über “Riesenwespen” und Wespenplagen auf. Die Wespen werden als “aggressiv”, “gefährlich” oder bestenfalls als “Ungeziefer” dargestellt, dass vernichtet werden muss.

Dieses kleine Merkblatt soll Ihnen helfen, Ihre Furcht vor diesen Tieren abzubauen, Geld zu sparen (Bekämpfungsmaßnahme) und unnötige Gesundheits- und Umweltschäden durch Insektizide zu vermeiden.

Dazu einige Tatsachen als Entscheidungshilfe:

  1. Es gibt eine ganze Reihe Wespenarten, die man allerdings nur bei genauem Hinsehen voneinander unterscheiden kann. Nur drei Arten nisten häufiger in der Nähe von Häusern bzw. in diesen selbst; einige der anderen Wespenarten sind in Deutschland teilweise schon selten geworden.
  2. Im Frühjahr und im Frühsommer fliegen nur “Königinnen”. Diese Nestgründerinnen sind etwas größer als ihre Töchter, die “Arbeiterinnen”. Ein “vorsorgliches Töten” der weit umherstreifenden Königinnen erspart Ihnen nicht unbedingt ein Nest unter dem Dach, verhindert aber sicher die Entstehung eines Volks an einer Stelle, an der es höchstwahrscheinlich nie bemerkt worden wäre. Die meisten Wespennester entstehen in freier Natur.
  3. Aber selbst in unmittelbarer Nähe von Menschen können Wespenvölker fast ausnahmslos verbleiben, solange sie nicht mutwillig beunruhigt werden (z.B. durch Stochern, Klopfen usw. )
  4. Auch Wespen übernehmen für den Menschen nützliche Aufgaben im Naturhaushalt, indem sie Insekten fangen, bei der Beseitigung von toten kleinen Tieren mithelfen und auch Blüten bestäuben.
  5. Für ihren Nestbau verwenden Wespen kein gesundes Holz, sondern nagen verwitterte oder verpilzte Holzfasern ab.
  6. Wespenvölker fallen meist im Spätsommer auf, wenn sie ihre Volkstärke erreicht haben und die Geschlechtstiere schlüpfen. Dann aber löst sich die Kolonie bald von selbst auf, da die Wespen ihr “Klassenziel” erreicht haben. Das Nest wird im folgenden Jahr nicht mehr bewohnt.
  7. Von den zahlreichen Jungköniginnen schaffen nur die wenigsten eine Nestgründung im nächsten Jahr. Die meisten erfrieren im Winter, verhungern oder werden von anderen Tieren erbeutet. Die Männchen und Arbeiterinnen sterben im Herbst.
  8. Wespen- und Hornissengift sind für den Menschen genauso wenig gefährlich wie Bienengift. Der anfängliche Schmerz und eine etwas länger während lokale Schwellung gehören nun einmal zu den Stichwirkungen dieser Insekten. Die Stiche dienen ihnen ausschließlich zur Verteidigung (nicht wie bei Mücken zur Ernährung) und sollen schließlich Feinde abschrecken und vertreiben.

Was kann man gegen Wespen tun?

Sollte sich eine Wespenkönigin direkt in einem bewohnten Raum ansiedeln, so entfernen Sie am besten bereits das kleine Anfangsnest, solange noch keine Arbeiterinnen geschlüpft sind. Wenn größere Nester unerreichbar in Mauerlücken, Dachüberständen usw. entstanden sein sollten, dann schützen Sie für diese Saison die nächstliegenden Fenster einfach durch Fliegennetze. Insektizide verbleiben sehr lange in der Umwelt, ohne abgebaut zu werden und gefährden Ihre Gesundheit weitaus mehr als ein eventueller Wespenstich.

Wespen sind nicht aggressiv und greifen nicht ohne Grund an!

Pusten Sie nicht und schlagen Sie nicht hektisch nach Wespen, die Sie umfliegen, sondern wenden Sie sich langsam ab und versuchen Sie, das Tier mit einer gleitenden Handbewegung wegzuschieben.

Bei einem Stich saugen Sie nach Möglichkeit die Stichstelle schnell und gründlich aus; reiben Sie die eventuell die betroffene Stelle mit einer Salbe gegen Insektenstiche ein.

Nur ganz wenige Menschen reagieren wirklich allergisch auf Insektengifte. Derartige Allergien entstehen jedoch erst im Laufe mehrerer Stiche und haben typische Symptome. Meist werden schon der anfängliche Schmerz und die lokale Schwellung als Allergie missdeutet.

Lassen Sie Obst, Kuchen, Säfte und Fleischwaren sowie insbesondere Essensreste (offene Müllbehälter) im Hochsommer nicht lange unbedeckt liegen.

Bei sachgemäßer Behandlung – wie sie im Umgang mit Honigbienen selbstverständlich ist – stellen Wespenvölker auch in der Nähe des Menschen höchstens eine geringfügige Beeinträchtigung der Bequemlichkeit dar.

Honigbienen liefern Honig und sind deshalb zu Haustieren des Menschen gemacht worden. Als “Nützlinge” werden sie zu Recht geschützt. Wespen produzieren leider keinen Honig und sind wildlebende Tiere. Wir Menschen müssen uns endlich daran gewöhnen, dass auch für unser eigenes Überleben eine intakte Natur mit stabilen Ökosystem die einzige Grundlage ist!

Viele wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere unter ihnen auch die oft so unbequemen Wespen sind nur auf den ersten Blick gesehen “Unkräuter” und “Schädlinge”, ihre Bedeutung im Zusammenspiel der Arten wird erst bei genaueren Kenntnis ihrer Biologie deutlich. Es gibt schon zu viele Beispiele für allzu kurzsichtige Bekämpfungsmaßnahmen und ihre nachteiligen Langzeitwirkungen!

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 21 Abs.2 BNatSchG) verbietet, “wildlebende” Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Die unbegründete Angst vor der “Gefährlichkeit” von Wespen und eine nur kurzzeitige Einschränkung der eigenen Bequemlichkeit sind keine “vernünftigen Gründe”, Wespen zu töten! Die mittlere Wespe und die Hornisse sind in der “Roten Liste” als “gefährdet” eingestuft und deshalb besonders schützenswert!

In der Hoffnung, Ihre Meinung ein wenig zugunsten der Wespen und unserer Umwelt beeinflusst zu haben, wünschen wir Ihnen einen schönen Sommer.

In kaum einem anderen Wirtschaftszweig ist die Brandgefahr so groß wie in der Landwirtschaft. Jahr für Jahr fallen hier dem Feuer Millionenwerte in Form von Gebäuden, Maschinen, Erntevorräte und auch Vieh zum Opfer.

Durch das Lagern von brennbarem Erntegut bzw. Futter- und Düngemittel und das Betreiben von Maschinen und Fahrzeugen herrscht hier ein besonders hohes Risiko.

Viele Brände wären sicherlich vermeidbar gewesen.

Oft lag es nur daran, dass die Gefahr nicht bekannt war, nicht rechtzeitig erkannt oder unterschätzt wurde.

Unwissenheit, Leichtsinn und Fahrlässigkeit sind Ursachen, die sich mit Achtsamkeit und Sorgfalt bekämpfen lassen.

Dazu sind oftmals nur einfache aber wichtige Sicherheitsregeln zu beachten. Deshalb hier einige für Fahrzeuge in der Landwirtschaft:

Fahrzeuge gehören nicht in Scheunen, in denen Heu oder Stroh gelagert wird.

Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen in Durchfahrten nur abgestellt werden, wenn dadurch Feuerwehr- und Rettungsarbeiten nicht behindert werden.

Sind Fahrzeuge in anderen Räumen als Garagen untergebracht, so darf auch hier nicht geraucht oder offenes Licht verwendet werden. Auch ein Betanken ist nicht zulässig.

Motoren dürfen nur zum Erreichen und Verlassen solcher Räume laufen.

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

 

Viele Brände haben technische Ursachen, z.B. Heißlaufen von Motoren, Kurzschluss, Überhitzung von Geräten usw. Solange jemand zu Hause ist, kann ein Defekt oft rechtzeitig bemerkt und damit Schaden verhindert werden… Sind Haus oder Wohnung vorübergehend unbewohnt, z.B. weil Sie im Urlaub sind, liegen die Dinge anders. Die Gefahr eines Einbruchs, einer Brandstiftung oder eines technischen Defektes, der zu erheblichen Schäden führen kann, steigt.

Deshalb sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen, und zwar durch Technische Maßnahmen:

  • Wasserleitungen, insbesondere Geräteschläuche (z.B. Waschmaschine, Spülmaschine) abstellen.
  • Sämtliche elektrische Stromkreise (soweit möglich) unterbrechen ggf. Sicherungen ausschalten.
  • Antennenstecker und Netzstecker von empfindlichen elektronischen Geräten, z.B. Fernseher, herausziehen.
  • Keine brennbaren Flüssigkeiten und Gase (z.B. Spraydosen) in der Nähe von Wärmequellen lagern.
    Gasversorgung abstellen.

Vorbeugende Maßnahmen:

  • Sämtliche Außentüren (Haustüren, Terrassen- und Balkontüren, Kellertüren) fest verschließen. Abdeckungen von Lichtschächten, Kellerfenstern usw. sichern.
  • Sämtliche Türen im Haus schließen (jedoch nicht abschließen), um Rauch- und Brandausbreitung zu verhindern.
  • Brennbares Material, z.B. Altpapier, Autoreifen und dergleichen im Außenbereich entfernen (dem Brandstifter das Material wegnehmen).
    Nachts für Außenbeleuchtung sorgen. Licht schreckt Einbrecher und Brandstifter ab.
  • Feuergefährliche Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, z.B. ölige, fettige Putzlappen, entfernen.
  • Nachbarn um Beaufsichtigung der Wohnung bzw. des Hauses bitten, ggf. Schlüssel überlassen. Urlaubsanschrift hinterlassen.

Löschmittel bereitstellen.

Ein Brand im eigenen Haus ist schneller passiert als man denkt. Dabei lauert die Gefahr nicht nur in den Flammen, sondern vor allem im gefährlichen Brandrauch.
Um der tödlichen Gefahr zu entgehen, gibt die Feuerwehr Füssen-Stadt folgende Tipps zum richtigen Verhalten im Falle eines Brandes:

  • Bleiben Sie ruhig und geraten Sie nicht in Panik!
  • Alarmieren Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112!
  • Schließen Sie Fenster und Türen um dem Brand keinen zusätzlichen Sauerstoff zu liefern!
  • Versuchen Sie bei Kleinbränden den Brand mittels Feuerlöscher, Löschdecke oder Wasser zu löschen – begeben Sie sich dabei aber nicht in Lebensgefahr!
  • Befindet sich in Ihrem Zimmer Brandrauch, bewegen Sie sich kriechend in Bodennähe vorwärts!
  • Sollten der Hausgang und das Treppenhaus verraucht sein, bleiben Sie bitte in Ihrer Wohnung und machen Sie sich am Fenster oder Balkon bemerkbar – Ihre Feuerwehr wird Sie von dort in Sicherheit bringen!
  • Begeben Sie sich aus dem Gefahrenbereich ins Freie, falls dies gefahrlos möglich ist! Bedenken Sie, dass Brandrauch tödlich sein kann (siehe Info Rauchmelder)!
  • Benutzen Sie im Brandfall auf keinen Fall einen Aufzug!
  • Benachrichtigen Sie Ihre Nachbarn von dem Brand!
  • Helfen Sie Ihren Nachbarn, vor allem aber Kindern sowie ältern und behinderten Mitbewohnern aus dem Gefahrenbereich zu gelangen!
  • Weisen Sie die Einsatzkräfte auf der Straße ein!
  • Geben Sie dem Einsatzleiter Informationen über die Lage des Brandherdes und mögliche Gefahren, sowie über vermisste Personen!
  • Bleiben Sie außerhalb des Gefahrenbereichs mit Ihrer Familie zusammen und versuchen Sie festzustellen, ob alle Nachbarn das Gebäude verlassen haben!
  • Suchen Sie bei Unwohlbefinden sofort einen Arzt auf!

Die Feuerwehr ist dafür verantwortlich Brände zu löschen und das Schadensausmaß einzudämmen. Sobald ein Brand vollständig gelöscht ist hat die Feuerwehr Ihre Aufgabe erledigt. Zurück bleiben verbrannte Einrichtungsgegenstände sowie gefährlicher Ruß in der gesamten Wohnung.

Sobald die Einsatzstelle von Polizei und Feuerwehr übergeben wird können Sie mit der Entsorgung, Reinigung und Renovierung tätig werden. Hierbei gibt es jedoch einige Hinweise und Empfehlungen die es zu beachten gilt.

Gefahren nach einem Brand:
Bei der Verbrennung entstehen grundsätzlich Schadstoffe, die jedoch meist durch Lüftungsmaßnahmen beseitigt werden können. Daneben gibt aber auch Verbrennungsprodukte die sich als Ruß- und Rauchniederschlag auf Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Lebensmittel verteilen. Ruß und Brandrückstände können dabei giftige und reizende Stoffe enthalten, deren Gehalt von verschiedenen Faktoren wie Art und Menge des Brandgutes, sowie dem Brandverlauf abhängen. Gefährlich wird es, wenn diese Schadstoffe über die Atemwege oder Nahrungsaufnahme in den Körper gelangen.

Verhalten nach dem Brand:

  • Bleiben Sie mit Ihren Familienangehörigen bzw. Ihren Mitbewohnern nach dem Brand zusammen.
    Suchen Sie sofort einen Arzt auf oder verständigen Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112, falls Sie nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren.
  • Verständigen Sie als Mieter umgehend den Eigentümer der Wohnung.
  • Nehmen Sie aus der Wohnung nur Wertsachen und wichtige Dokumente mit und versuchen Sie hierbei verschmutzte Gegenstände von Ruß zu befreien.
  • Verwenden Sie aus der Wohnung keine Lebensmittel die mit Rauch und Wärme in Kontakt gekommen sind und die nicht in fest verschlossenen Verpackungen aufbewahrt waren.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung gegen unbefugten Zutritt. Ist dies wegen einer Beschädigung nicht möglich wenden Sie sich bitte an einen Schlüsseldienst oder die Polizei/Feuerwehr.
  • Verbringen Sie die Nacht bei Freunden oder Verwandten, wenn Ihre Wohnung durch den Brand stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Betreten der Wohnung:
Betreten Sie die Wohnung erst nach ausreichender Durchlüftung und Freigabe durch die Feuerwehr oder Polizei. Vermeiden Sie bei dabei eine Verschleppung der Brandverschmutzung in saubere Bereiche. Legen Sie hierfür z.B. Folie über verschmutztem Boden aus und halten Sie im Übergangsbereich nasse Tücher zur Reinigung von Schuhen bereit.

Reinigung und Sanierung:
Nach Kleinbränden (z.B. angebrannte Speisen, brennender Papierkorb) mit einer geringen Verschmutzung kann die Reinigung mit haushaltsüblichen Mitteln erfolgen. Erfahrungsgemäß sind Schadstoffe nur da nachweisbar, wo optische Brandverschmutzungen vorliegen. In der Regel sind solche Schadstoffe mit der Reinigung der Verschmutzung beseitigt.
Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungsarbeiten sollten von einer Fachfirma oder unter Anleitung einer solchen erfolgen. Nutzen Sie hierfür die Erfahrung Ihrer Hausverwaltung zur Sanierung von Brandschäden. Sie wird Ihnen bei der Vermittlung einer Fachfirma behilflich sein.

Entsorgung:
Brandschutt und vom Brand verschmutzte Gegenstände müssen als Problemabfälle entsorgt werden. Wenden Sie sich daher bei Fragen zur Entsorgung an die Abfallberater der Stadt Füssen (Tel.: 08362/903-0).

Von Anfang Mai bis Ende Oktober ist in den Wäldern das Rauchen und offenes Feuer strikt verboten!

Bei Waldbränden entstehen jährlich große Schäden an dem für Mensch und Tier unersetzlichen Erholungs- bzw. Lebensraum “Wald”.

Die ersten warmen Sonnenstrahlen verlocken viele Menschen zu Spaziergängen in der Natur. Anhaltendes schönes Wetter mit extrem geringen Niederschlägen erhöht die Waldbrandgefahr. Besonders im Frühjahr hat die Begrünung am Boden und auch an den Bäumen nur zum geringen Teil eingesetzt; dadurch trocknen Sonne und Wind die Bodenvegetation schnell aus.

Eine Entzündung von trockenem Gras, Laub- und Nadelstreu verläuft in dieser Jahreszeit sehr schnell.

Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben könnten wie Brenngläser wirken.
Grillen im Wald und im Waldrandbereich ist wegen des Funkenflugs nur auf den eigens dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Das Anzünden von alten Grasdecken an Wege. und Grabenrändern, das Verbrennen von altem Stroh, der Funkenflug von Schleppern sowie mit Feuer spielende Kinder sind ebenso Ursachen von Waldbränden.

Zu besonderer Vorsicht sind die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens untergebrachten Katalysators kann leicht einen Brand auslösen.

Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar.

Bei einem Feuer sofort Notruf 112 wählen!

Was passiert am bundesweiten Warntag

Am bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.

Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.


Auf welchen Wegen wird gewarnt?

Da eine Warnung sehr wichtige Informationen beinhaltet, soll sie möglichst viele Menschen erreichen. Deswegen wird eine Warnmeldung über viele verschiedene Warnmittel bzw. Wege verbreitet. Zum Beispiel über Radio und Fernsehen, Internetseiten, Social Media, Warn-Apps, digitale Stadtanzeigetafeln, Lautsprecherwagen oder Sirenen.

Durch Vielzahl und Vielfalt der Warnmittel wird sichergestellt, dass eine Warnung möglichst viele Menschen erreicht. Denn werden bei Ihnen vor Ort beispielsweise keine Sirenen zur Warnung eingesetzt, so gibt es zahlreiche weitere Warnmittel, über die Sie im Gefahrenfall gewarnt werden können. Auch neue und alternative Warnmittel werden kontinuierlich erforscht, entwickelt und eingesetzt.


Wo werden welche Warnmittel eingesetzt?

Tipp: Informieren Sie sich in Ihrer Kommune (z. B. im Rathaus, beim Bürgerservice, bei der Feuerwehr oder beim Brandschutzamt), ob und auf welchen Wegen diese plant, am bundesweiten Warntag vor Ort zu warnen. So können Sie sich darauf einstellen und idealerweise auch andere darüber informieren.

Wichtig zu wissen ist: Die Teilnahme am bundesweiten Warntag ist freiwillig. Das bedeutet, dass nicht alle Kommunen daran teilnehmen und Warnmittel vor Ort testen. Die vorhandenen Warnmittel werden abhängig von ihrer Verfügbarkeit und Einsatzmöglichkeit getestet.


Was sind die Ziele des bundesweiten Warntags?

Menschen mit dem Thema Warnung vertraut machen
Der bundesweite Warntag dient dazu, die Menschen in Deutschland zu informieren und sie vertraut zu machen mit dem Thema Warnung der Bevölkerung. Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:

Je vertrauter Sie mit dem Thema sind, umso eigenständiger und effektiver können Sie in einer Krisensituation handeln und sich schützen.

Warnmittel und Abläufe der Warnung technisch erproben
Durch die Probewarnung am bundesweiten Warntag werden die unterschiedlichen Warnmittel und die Abläufe im Fall einer Warnung praktisch mit dem Ziel getestet,

  • mögliche technische Schwachstellen in der Funktion der Warnmittel und in den Abläufen der Warnung aufzuspüren und
  • diese gegebenenfalls im Nachgang zu beseitigen, um somit die Warnung der Bevölkerung stetig zu verbessern.


Wer ist verantwortlich für den bundesweiten Warntag?

Bund und Länder bereiten den jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September*** stattfindenden bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor.

Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Das ISF-Bund-Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“ im BBK koordiniert die Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung des bundesweiten Warntages.

Echte Kerzen verbreiten an Weihnachten mit ihrem warmen Schein besinnliche Stimmung, beleuchten Christbaum, Adventskranz und Gabentisch. Jedoch kann das faszinierende Flackern vor allem Kinder dazu verleiten, die Gefahren des Feuers zu vergessen. Erwachsene sollten durch umsichtigen Umgang mit Feuer als gutes Beispiel vorangehen.

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Weihnachtszeit mehrere tausend folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen und die größere Verbreitung von Rauchmeldern vermieden werden könnten.

Was ist in der Adventszeit zu beachten?

  • Verwenden Sie nur frisch gebundene Adventskränze und stellen Sie die Kränze immer auf einer nicht brennbaren Unterlage ab.
  • Verwenden Sie unbedingt Kerzenhalter mit Wachsauffangschale aus nicht brennbarem Material. Stecken Sie diese senkrecht auf den Kranz und achten Sie auf eine sichere Befestigung.
  • Bleiben Sie immer im Zimmer, solange die Kerzen brennen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn kleine Kinder oder freilaufende Haustiere anwesend sind. Sie könnten sich beim Kontakt mit den Kerzen verbrennen oder die Kerzen aus Versehen umstoßen.
  • Zünden Sie weit heruntergebrannte Kerzen und Kerzen auf trockenen Kränzen nicht mehr an. Trockene Zweige brennen schnell und heftig ab und stellen deswegen ein großes Brandrisiko dar.

Was ist an Weihnachten zu beachten?

  • Bewahren Sie Weihnachtsbäume bis zur Aufstellung in kühlen und möglichst nicht beheizten Räumen auf. Stellen Sie die Bäume dabei am besten in einen mit Wasser gefüllten Topf oder Kübel, damit sie nicht so stark austrocknen.
  • Verwenden Sie nur kipp- und standsichere Vorrichtungen zum Aufstellen eines Weihnachtsbaums. Bewährt haben sich im Handel erhältliche Christbaumständer mit wasserbefüllbaren Behältnissen, die eine möglichst große Standfläche haben.
  • Stellen Sie Christbäume immer so auf, dass im Falle eines Brandes der Raum noch ungehindert verlassen werden kann. Stellen Sie sie deshalb niemals unmittelbar neben Ausgangstüren auf.
  • Halten Sie beim Aufstellen des Baumes einen Schutzabstand von mindestens 50 cm zu brennbaren Vorhängen, Decken und Möbeln.
    Verwenden Sie als Christbaumschmuck möglichst keine brennbaren Stoffe (Papier, Watte, Zelluloid, Zellwolle usw.).
  • Falls Sie mit Wachskerzen schmücken wollen, verwenden Sie nur nicht abtropfende Kerzen auf Kerzenhaltern aus Metall mit Kugelgelenk. Die Kerzen müssen stets senkrecht und nicht zu nahe unter einem Zweig in den Haltern stecken. Zünden Sie die Kerzen immer von oben nach unten anzünden an und löschen Sie sie immer in umgekehrter Reihenfolge, also von unten nach oben. Bleiben Sie immer im Zimmer, solange die Kerzen am Weihnachtsbaum brennen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn kleine Kinder oder freilaufende Haustiere anwesend sind. Zünden Sie die Kerzen nur an, wenn der Baum noch nicht ausgetrocknet ist.
  • Verzichten Sie auf Sternwerfer (Wunderkerzen), schon alleine der Umwelt zuliebe.
  • Greifen Sie bei der Weihnachtsbeleuchtung nach Möglichkeit immer auf mit Prüfzeichen (VDE, GS) gekennzeichneten elektrischen Baumschmuck zurück. Das ist auf jeden Fall die sicherste Wahl.
    Entfernen Sie ausgetrocknete Zweige und Bäume rechtzeitig.
    Halten Sie einen mit Wasser gefüllten Eimer bereit. Ein Funke genügt oft schon, damit ein ausgetrockneter Christbaum fast explosionsartig abbrennt.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, alarmieren Sie unbedingt die Feuerwehr über den Notruf 112.

Quelle: Feuerwehr Nürnberg

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