Drohnen

Bürgerinfos

Drohnen

Wer eine Drohne fliegen lassen möchte, muss in Deutschland und der EU zwingend eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Ab 250 g Gewicht oder mit Kamera ist zudem eine Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gesetzlich vorgeschrieben. Der Flug ist grundsätzlich auf maximal 120 Meter Höhe und direkte Sichtweite beschränkt.
 
1. Registrierung und Kennzeichnung
Jede Drohne ab 250 g Startgewicht oder mit Kamera muss beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Sie erhalten dadurch eine Betreiber-ID (e-ID), die gut sichtbar an der Drohne angebracht oder in diese eingespeichert werden muss.
 
2. Versicherungspflicht
Für jede Drohne – unabhängig von ihrem Gewicht – ist eine spezielle Halter-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Eine normale private Haftpflichtversicherung reicht in der Regel nicht aus. 
 
3. Der kleine Drohnenführerschein
Für Drohnen ab 250 g ist ein EU-Kompetenznachweis (oft “kleiner Drohnenführerschein” genannt) Pflicht. Dieser kann in Form eines Online-Tests direkt beim Luftfahrt-Bundesamt erworben werden. 
 
4. Flugverbotszonen
Es gibt strikte lokale Flugverbote (z. B. über Menschenansammlungen, Natur- und Tierschutzgebieten sowie in der Nähe von Behörden und Krankenhäusern). Flüge in der Nähe von Flugplätzen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Nutzen Sie zur Prüfung der lokalen Gegebenheiten (Geozonen) stets offizielle Apps wie die DFS-Drohnenflug-App oder die App der Deutschen Flugsicherung.
 
5. Privatsphäre und Nachbarschaft
Grundsätzlich ist es nicht gestattet, über fremde Privatgrundstücke zu fliegen, wenn dadurch die Privatsphäre der Nachbarn gestört wird. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Kameras.
 
Gesetzliche Regeln für Privatpersonen
 
Als unbeteiligter Privatnutzer müssen Sie sich an sehr strikte gesetzliche Vorgaben halten.
  • Betriebsverbot: Laut § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Unfallorten grundsätzlich verboten.
  • Behinderung der Rettungskräfte: Der Einsatz privater Drohnen kann die Arbeit von Polizei oder Feuerwehr massiv stören und im schlimmsten Fall Rettungshubschrauber gefährden. Es drohen hohe Bußgelder.

Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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