
Aktuelles
Bedeutung der Waldbrandstufen
Waldbrandstufe
Die Waldbrandgefahr ist nur sehr gering. Die Waldbrandwarung ist aufgehoben.
Waldbrandstufe
Erhöhte Umsicht und Vorsicht, um Zündquellen zu vermeiden!
Keine grundsäzliche Einschränkung des Betretens.
Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingten Umfang befahren – Vorsicht beim Parken (heiße Auspuffanlage)!
Gefährdungsträchtige Arbeiten im Wald, wie Schlagreisig verbrennen, Schweißen, Sprengen, Ausbringen leicht brennbarer Chemikalien u.a.m sollten unterbleiben – ggf. erhöhte Sicherheitsmaßnahmen treffen!
Waldbrandstufe
Die Sitiuation wird kritisch und bedarf bewusster Einschränkungen
Das Betreten bleibt grundsätzlich erlaubt – Vorsicht beim Befahren!
Gefährdungsträchtige Arbeiten (siehe Waldbrandstufe 1) sind grundsätzlich zu unterlassen.
Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald sollten nicht genutzt werden.
Waldbrandstufe
Aktiver Brandschutz des Waldes durch äußerste Vorsicht und weitere Einschränkungen!
Beschränktes Betretungsrecht: In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Arten nicht verlassen werden.
Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze, sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren, sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Waldes einleiten.
Zuständige Behörden treffen ggf. zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.
Waldbrandstufe
Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden durch:
Sprerrung des Waldes. Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen.
Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst und Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienst und Katastrophenschutzes.
Weiteres kann im Einzelfall durch den Landrat verfügt werden.